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BDIA-Gutachten spricht sich für mehr Vergabeverfahren mit Innenarchitekten aus

(12.4.2015) Innenarchitekten sind bei öffentlichen Vergabe­verfahren angemessen zu berücksichtigen - zu diesem Ergeb­nis kommt ein aktuelles Rechtsgutachten, das der Bund Deut­scher Innenarchitekten (BDIA) anlässlich der aktuellen Verga­berechtsreform in Auftrag gegeben hat. Autor ist der Berliner Vergaberechtler Thomas Maibaum.

Die derzeit geübte Vergabepraxis schreibt Planungsleistungen aus den beiden Bereichen Architektur und Innenarchitektur nicht getrennt aus. Hierdurch wird die eigenständige Bewer­bung von Innenarchitekten unmöglich. In Ausnahmefällen wird lediglich die Bildung einer Bietergemeinschaft von Architekten und Innenarchitekten zugelassen. Durch den Ausschluss von Innenarchitekten verzichte laut BDIA die öffentliche Hand - und somit unsere Gesellschaft - auf gute nutzerbezogene und nachhaltige Innenarchitektur.

Stärkung des Mittelstands gilt auch für Planungsleistung

Durch das Vergaberecht sollen auch mittelständische Strukturen gefördert werden. Dies wird in der aktuellen Novelle des Vergaberechts auch ausdrücklich betont, bei­spielsweise im hierzu vom Bundeskabinett am 7. Januar beschlossenen Eckpunktepa­pier. Dieser Grundsatz gilt nach Auffassung des Gutachters Thomas Maibaum auch für Innenarchitekturbüros. Danach besteht seitens der Planerinnen und Planer ein Anspruch auf eine getrennte Vergabe von Leistungen aus den Bereichen Architektur und Innenarchitektur in so genannten „Losen“. Ein Los beschreibt ein klar definiertes Leistungspaket.

Der BDIA fordert die öffentlichen Bauherren auf, geltendes Recht umzusetzen und Innenarchitekturleistungen gesondert auszuschreiben. Nur so könne eine angemes­sene Beteiligung des Berufsstandes gewährleistet werden.

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