Keine Kündigungsklausel durch den Gesetzgeber bei zuteilungsreifen Bausparverträgen
(16.3.2015) Bausparkassen gehen inzwischen dazu über, zuteilungsreife, aber
noch nicht übersparte Verträge zu kündigen. Wie die Bundesregierung in ihrer
Antwort (18/
Seit Ende 2014 beobachte auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Kündigung von zuteilungsreifen, aber noch nicht übersparten Bausparverträgen, bei denen die Bausparer das Recht auf ein Bauspardarlehen bislang nicht geltend gemacht hätten. Ob die Bauparkassen ein gesetzliches Kündigungsrecht vor dem Zeitpunkt der Vollbesparung eines Bausparvertrages haben, sei eine zivilrechtliche Frage, deren Würdigung den Gerichten obliege. Die Einführung einer Kündigungsklausel durch den Gesetzgeber stehe nicht zur Debatte, betont die Regierung.
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