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0,0038% Brandereignisse mit Dämmstoffen - aber „besonders besorgniserregender“ Brandhemmer

(9.3.2015; upgedatet am 20.4.2015) 57 Brände sind in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland laut einer Abfrage der Feuerwehr Frankfurt am Main im Zusammenhang mit Dämmstoffen aufge­treten. Dies entspreche rund sechs Brandereignissen pro Jahr, schreibt die Bundesre­gierung in einer Antwort (18/4129) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese seien in Relation zu 160.000 bis 200.000 Brand­ereignissen in Deutsch­land zu setzen, bei denen es zirka 400 Tote und 4.000 Ver­letz­te gegeben habe.

Die Grünen hatten in ihrer Anfrage besonders Dämmstoffe aus Polystyrol (Styropor) im Blick, die wegen der Verwendung des Brandhemmers HBCD in die Kritik geraten sind. Die Bundesregierung verweist darauf, dass dort, wo Polystyrol (EPS und XPS) einge­setzt worden sei, auch HBCD zu finden sei. Nach der EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sei der Stoff mit drei Ge­fahrenhinweisen zu kennzeichnen, darunter dem Hinweis: „Kann vermutlich die Frucht­barkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen“. Im Rahmen der euro­päischen REACH-Verordnung sei HBCD als „besonders besorgniserregender Stoff“ iden­tifiziert worden, weil er sehr langlebig und giftig sei und sich zudem in Lebewesen an­reichere.

Update: Heute sollten HBCD-haltige Dämmplatte nicht mehr produziert wer­den. Der Gesamtverband Dämmstoffindustrie (GDI) hat (die Baulinks-Redaktion) da­rauf hingewiesen, dass die Schaumindustrie Ende 2014 auf das vom Umweltbundes­amt als unbe­denklich eingestufte Brandschutzmittel Polymer-FR umgestellt habe.

Übrigens: Laut Bundesregierung kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum von 1960 bis 2012 in Deutschland zirka 300 Millionen m³ an expandiertem Polystyrol-Hart­schaumstoff EPS und von 1965 bis 2012 zirka 40 Millionen m³ XPS verbaut wor­den seien. Für EPS seien zirka 40 Kilotonnen HBCD verbraucht worden, für XPS zirka 20 Kilotonnen.

Sofern es wirtschaftlich und technisch tragfähig sei, solle HBCD gemäß der REACH-Verordnung schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden, heißt es in der Antwort weiter. Die Dauer dieses Transferprozesses könne für verschiedene Unternehmen durchaus unterschiedlich sein, betont die Bundesregie­rung.

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