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„Mietpreisbremse“ vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz abgesegnet

(4.3.2015) Die so genannte „Mietpreisbremse“ ist auf den Weg gebracht: Mit Stimmen der Vertreter von CDU/CSU und SPD - bei Enthaltung von Vertretern der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen - beschloss am 4.3. der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3121). Die zweite und dritte Lesung im Plenum ist für den 5.3. vorgesehen.

Aufschläge bei Neuvermietung und Einführung des Bestellerprinzips

Das Gesetz zur „Mietpreisbremse sieht vor, dass in den von den Bundesländern ausge­wiesenen, „angespannten Wohnungsmärkten“ die Miete bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen sollen un­ter anderem für Wohnungen gelten, die ...

  • erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet worden sind oder
  • „umfassend“ modernisiert wurden.

Zudem soll im Wohnungsvermittlungsrecht das so genannte „Bestellerprinzip“ einge­führt werden. Demnach soll derjenige, der einen Makler beauftragt, dazu verpflichtet werden, ihn auch zu bezahlen.

Am Neubau von Wohnungen geht kein Weg vorbei

Ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU sagte, es sei ein „guter Tag für Mieter und Miete­rinnen“. Gleichwohl sei die „Mietpreisbremse“ indes ein „kurzfristiges Instrument“, Ab­hilfe könnte langfristig nur der Neubau von Wohnungen schaffen. Deshalb sei es gut, dass in dem Gesetz Ausnahmen für Neubauten vorgesehen seien. Die „Mietpreis­bremse“ solle keine „Investitionsbremse“ werden. Auch die im Gesetz ausge­führten „objektiven Kriterien“ für die Ausweisung der angespannten Wohnungsmärkte seien wichtig.

850 Millionen Euro Einsparung für Mieter

Ein Vertreter der SPD-Fraktion verwies auf die Einsparungen für Mieter. Nach Berech­nungen der Bundesregierung würden diese um zirka 850 Millionen Euro entlastet - so­wohl in Hinblick auf die gedeckelten Mieten als auch aufgrund der gesparten Courta­gezahlungen. In letzterem Bereich sei es wichtig gewesen, „klare Kante“ gezeigt zu haben, um keine Ausnahmen im Bestellerprinzip zuzulassen. Die Regelung, nach der Bundesländer darüber entscheiden, welche Wohnungsmärkte angespannt seien, sei auch in Hinblick auf den Eigentumsschutz im Grundgesetz richtig, sagte der SPD-Ver­treter.

Nicht ohne Kritik seitens der Opposition

Ein Vertreter der Linken-Fraktion kritisierte, dass das Gesetz auf Betreiben der Union aufgeweicht worden sei. Problematisch sei zum Beispiel die Ausnahme von Neubauten, die gar nicht unter die Mietdeckelung fielen. Auch die Begrenzung der „Mietpreisbrem­se“ in den jeweiligen Gebieten auf fünf Jahre sei kritisch zu sehen. Notwendig sei zu­dem, ein „Neustart“ von Bund und Ländern im sozialen Wohnungsbau.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemängelte, dass Kritikpunkte, die sich aus einer öffentlichen Anhörung und aus der Stellungnahme des Bundesrates er­geben hätten, nicht im Gesetz aufgegangen seien. So sei etwa die Regelung zur Rü­gemöglichkeit einer zu hohen Miete nicht mieterfreundlich ausgestaltet. Der Grünen-Vertreter kritisierte - ähnlich wie der Linken-Vertreter -, dass die Ausarbeitung des Gesetzes zu lange gedauert und sich so Vermietern die Möglichkeit eröffnet habe, die Mieten im Vorfeld zu erhöhen.

Einen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, der unter anderem die Einführung ei­ner flächendeckenden Mietpreisbremse vorsah, lehnte der Ausschuss mit Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Grünen ab.

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