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Bund verspricht weitere Investitionen und will finanzschwache Kommunen unterstützen

(3.3.2015) Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, Kanzleramtsminister Peter Altmaier sowie die Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU), Thomas Oppermann (SPD) und Gerda Hasselfeldt (CSU) haben sich am 2. März 2015 auf Eckpunkte einer Investitionsinitiative des Bundes verständigt.

Bei dem Treffen wurde die endgültige Verteilung des von Dr. Schäuble vorgeschlage­nen 10 Milliarden Euro-Investitionspaketes beschlossen. Demnach will der Bund in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 7 Milliarden Euro einsetzen für zusätzliche Investi­tionen ...

  • in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur,
  • für Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz,
  • in die digitale Infrastruktur,
  • in den Klimaschutz und
  • in die Städtebauförderung.

Außerdem will der Bund im gleichen Zeitraum weitere 3 Milliarden Euro auf den Weg bringen, indem allen Fachressorts zusätzliche Mittel in Höhe ihrer bisherigeren Antei­le zur Gegenfinanzierung des Betreuungsgeldes zur Verfügung gestellt werden. Auch diese Mittel sollen für zukunftsorientierte Ausgaben eingesetzt werden.

Weitere 1,5 Milliarden Euro für kommunale Infrastruktur

Die Teilnehmer des Spitzengespräches unterstrichen zudem ihre Bereitschaft, die Überwindung des Nachholbedarfs im Bereich der kommunalen Infrastruktur mit zusätz­lichen Bundesmitteln zu flankieren: Deshalb wird der Bund den Kommunen im Jahr 2017 - über die bereits vorgesehene 1 Milliarden Euro hinaus - weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröff­nen. Darüber hinaus will der Bund noch 2015 ein Sondervermögen errichten, dessen Mittel der Förderung von Investitionen in finanzschwachen Gemeinden und Gemeinde­verbände zugutekommen sollen. Hiermit will der Bund einen weiteren Beitrag zum Aus­gleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet leisten. Die Protagonisten beabsichtigen, dieses Sondervermögen, das bis zum Jahr 2018 Leistungen gewähren soll, mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro auszustatten. Damit werden in den kommenden Jahren weitere 5 Milliarden Euro für Kommunen zur Verfügung gestellt und die kommu­nalfreundliche Politik des Bundes fortgesetzt.

Der zur Umsetzung der Initiative notwendige Nachtragshaushaushalt 2015 sowie die weiteren erforderlichen Gesetzesänderungen sollen dem Bundeskabinett am 18. März 2015 gemeinsam mit den Haushaltseckwerten für die Jahre 2016 bis 2019 zur Be­schlussfassung vorgelegt werden.

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