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Auch Bauherren bzw. Investoren sollten die Unterhaltung von Baustellen ernst nehmen

(25.2.2015) Unfälle auf der Baustelle ziehen immer Konsequenzen nach sich. Verun­glücken dabei Menschen, müssen sich nicht nur Planer und Baufirmen, sondern auch Bauherren, Besitzer und Betreiber von Gebäuden gegebenenfalls sogar strafrechtlich verantworten - daran erinnert die ARGE Baurecht.

Wer durch mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen gefährdet, der kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Geahndet wer­den nicht nur Folgen ursprünglicher Bau- und Planungsfehler, sondern auch Nachläs­sigkeit und mangelnde Sorgfalt bei der laufenden Bauunterhaltung. Auch hier sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Fahrlässig handelt be­reits, wer ...

  • die übliche Sorgfalt außer Acht lässt,
  • regelmäßige Wartungsarbeiten unterlässt oder
  • Sicherheits- und Unfallvorschriften missachtet.

Das gilt z.B. auch für Kommunen, die ihre Verwaltungs-, Schul- und Krankenhaus­bauten nicht sorgfältig unterhalten und notwendige Wartungsarbeiten unterlassen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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