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Solar-Fabrik AG beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung


  

(2.2.2015) Die Solar-Fabrik AG hat heute (2.2.) einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Ein entsprechender Beschluss des Vorstands war mit Zustimmung des Aufsichtsrates am 29.1.2015 gefasst und im Wege einer Ad hoc-Meldung veröffentlicht worden. Der Insol­venzantrag wurde wegen einer im 2. Quartal 2015 drohenden Zahlungsunfähigkeit gestellt. Derzeit ist die Solar-Fabrik AG laut Selbstauskunft weder überschuldet noch zahlungsunfähig.

Die Solar-Fabrik Wismar GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Solar-Fabrik AG, hat ebenfalls die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwal­tung beim AG Freiburg beantragt. Für die übrigen Tochtergesellschaften der Solar-Fabrik AG soll (vorerst?) kein Insolvenzantrag gestellt werden.

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