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Neue HOAI hat Ertragslage von Landschaftsarchitekten verbessert, aber ...


  

(1.2.2015) Der Arbeitskreis Ökonomie des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) tagte am 21. Januar 2015 in Berlin. Unter Leitung von Jens Henningsen, bdla-Fachsprecher Ökonomie, wurden die Auswirkungen der HOAI-Novelle 2013 diskutiert. Insgesamt sei die erfreuliche Tendenz erkennbar, dass durch Anwendung der neuen HOAI die Ertragslage der Planungsbüros verbessert werden konnte. Wermutstropfen für Landschaftsarchitekten sind nach wie vor die Regelungen zur Honorierung des Landschaftspflegerischen Begleitplans.

Die Mitglieder des Arbeitskreises appellieren an alle freischaffenden Kollegen, die Spiel­räume, die die neue Honorarordnung bietet, auszuschöpfen, insbesondere auch im Hinblick auf die Anwendung des Umbauzuschlages gemäß §40 Abs. 6 und §36 Abs. 1 HOAI. Hubert Wendler, der als Mitglied des AHO-Arbeitskreises Freianlagenplanung die Handreichung „HOAI 2013: Mitzuverarbeitende Bausubstanz und Umbauzuschlag“ - veröffentlicht im Deutschen Ingenieurblatt 7/8-2014 - erstellt hatte, machte hierzu deutlich: „Von Anfang an müssen wir als freischaffende Planer die rechtskonforme An­wendung der HOAI 2013 gegenüber den Auftraggebern einfordern. Wenn wir dies jetzt nicht tun, werden wir auch in Zukunft schlechte Karten haben, die Neuregelungen der HOAI 2013 durchzusetzen.“ Um seine Mitglieder ebenso wie Auftraggeber über die An­wendung der aktuellen Honorarordnung zu informieren, will der Berufsverband auch zu­künftig auf Bundes- und Landesebene entsprechende Weiterbildungen durchführen.

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