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Online-Petition fordert Passivhausstandard für Niedrigstenergiehäuser laut EU-Gebäuderichtlinie


  

(21.12.2014) Der Verein Pro Passivhaus hat eine Online-Peti­tion gestartet, in der die Bundesumwelt- und Bundesbaumins­terin Dr. Barbara Hendricks sowie der Bundeswirtschaftsmins­ter Sigmar Gabriel aufgefordert werden, den Passivhausstan­dard als künftigen Niedrigstenergiestandard im Rahmen der verpflichtenden EU-Gebäuderichtlinie einzuführen.

Zur Erinnerung: Die europäische Gebäuderichtlinie fordert von den Mitgliedstaaten die verbindliche Einführung des Nied­rigstenergiegebäudes ab 31.12.2018 für öffentliche Gebäude und ab 31.12.2020 für private (Wohn-)Neubauten. Die EU-Mitgliedsstaaten sind auf­gefordert, jeweils einen eigenen Weg für die Umsetzung des Niedrigstenergiehauses (englisch: nearly zero-energy building) zu definieren. Die deutsche Bundesregierung hat der EU bislang noch keine Lösung angeboten, wie das Niedrigstenergiehaus in Deutschland umgesetzt werden soll.

Laut Pro Passivhaus e.V. kann das Passivhaus den künftigen europaweiten Standard schon heute erfüllen und vereine zudem weitere Vorteile: Der Passivhausstandard ...

  • minimiere den Energieverbrauch,
  • sei offen für alle Bauweisen,
  • garantiere ein Maximum an architektonischer Freiheit,
  • sei für die Bauherren wirtschaftlich,
  • sorge für hohe Behaglichkeit und
  • sei die bestmögliche Basis zur Erreichung des Plusenergiestandards.

Die Initiatoren der Online-Petition sind sich sicher, dass der Passivhausstandard der geeignete Baustandard für das künftig verpflichtende Niedrigstenergiehaus sei. Dem­entsprechend sollte er von der Bundesregierung berücksichtigt werden.

Um die Petition auf der Website openpetition.de zu finden, suchen Sie nach „Passivhaus“.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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