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Bundeskabinett konkretisiert Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)

(3.12.2014) Das Bundeskabinett hat heute (3.12.) mit dem ersten Fortschrittsbericht zur Energiewende, dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und dem Ak­tionsprogramm Klimaschutz 2020 weitreichende energiepolitische Beschlüsse gefasst. Laut Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, werde dadurch die Energiewende systematisiert sowie plan- und nachvollziehbar gemacht: „Nach der EEG-Reform und dem Grünbuch zum künftigen Strommarktdesign haben wir heute die nächsten wichtigen Meilensteine bei der Umsetzung der Energiewende auf den Weg gebracht.“

Auf Grundlage einer mehrjährigen Datenbasis und vertiefter Analysen beschreibt der Fortschrittsbericht den Stand der Energiewende sowie der Zielerreichung und legt zudem weitere Maßnahmen zur Zielerreichung und Umsetzung der Energiewende dar. Die unabhängige Experten-Kommission zum Monitoring Prozess „Energie der Zukunft“ hat zum Fortschrittsbericht eine Stellungnahme erarbeitet, die dessen Vorsitzender, Prof. Dr. Löschel, am 2.12. Bundesminister Sigmar Gabriel überreicht hat.

Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) setzt auf einen Mix aus Beraten und Informieren, Fördern und Fordern. Seine wichtigsten Elemente sind ...

  • der Vorschlag zur Einführung einer steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen,
  • die Aufstockung des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms und
  • wettbewerbliche Ausschreibungen für Energiesparprojekte
  • mit einem angestrebten Fördervolumen im dreistelligen Millionenbereich pro Jahr.

Auch die Stärkung des Marktes für Energieeffizienz - u. a. über verbesserte Bürg­schaftsangebote für Contracting-Projekte - sowie eine gemeinsame Initiative zusam­men mit der Wirtschaft zur Etablierung von bis zu 500 Energieeffizienz-Netzwerken, sind wesentliche Bestandteile - siehe Nachbarbeitrag „500 Energieeffizienz Netzwerke bis 2020 sollen ,Kultur der Energieeffizienz’ etablieren“ vom 3.12.2014.

Das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm der KfW soll um 200 Mio. Euro auf insgesamt 2 Mrd. Euro pro Jahr aufgestockt werden. Gleichzeitig will man mit der steuerlichen För­derung von energetischen Gebäudesanierungen zusätzliche Zielgruppen erschließen. Vorgesehen ist hierfür ein Volumen von 1 Milliarde Euro pro Jahr bis 2019. Zur Umset­zung der steuerlichen Förderung von Effizienzmaßnahmen im Gebäudesektor will/muss die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern führen, mit dem Ziel, spätestens En­de Februar 2015 eine finale Entscheidung zu treffen. Allein für die Gebäudesanierung stünden damit 3 Mrd. Euro pro Jahr bereit.

Insgesamt sollen mit dem NAPE 390-460 Petajoule (PJ) Energie eingespart werden, das entspricht etwa dem Energieverbrauch von Bremen und Thüringen. Zusätzliche Energieeinsparungen in einer Größenordnung von 110-160 PJ will man mit Maßnah­men im Verkehrsbereich erreichen und erwartet, dass mit den Maßnahmen des NAPE bis 2020 zusätzliche Investitionen von mehr als 80 Mrd. Euro angestoßen werden. Um das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, müssen alle Sektoren einen zusätzlichen Minderungsbeitrag erbringen, dies gilt auch für den Stromsektor.

Im Kabinett wurde außerdem die Novelle der Ausgleichsmechanismusverordnung be­schlossen. Hierdurch wird die Ermittlung der EEG-Umlage transparenter und deren Erhebung auf Eigenversorger erleichtert, indem diese Aufgabe weitgehend auf die Verteilnetzbetreiber übertragen wird.

Die Maßnahmen des Fortschrittsberichts und des NAPE sind in das vom BMUB vorge­legte und auch heute im Kabinett beschlossene Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 eingeflossen.

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