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Änderung der ElektroStoffV für weniger Schadstoffe in Elektrogeräten

(10.11.2014) Die Bundesregierung will/muss bis zum 31. Dezember 2014 die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) ändern und damit die Verwen­dung von gefährlichen Stoffen wie Cadmium, Blei oder Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten weiter beschränken.

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der ElektroStoffV (18/2554), die dem Bun­destag vorliegt, setzt Deutschland Beschlüsse der Europäischen Kommission um. Die­se hatte die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) im Herbst 2013 geändert. Die Änderungsrichtlinien müssen bis Ende des Jahres in nationales Recht umgesetzt werden.

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