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Notdächer / Behelfsdächer nicht als selbstverständlich betrachten

(27.10.2014) Private, gewerbliche sowie kommunale Bauherren nutzen den Sommer gerne für die Dachsanierung. Das Wetter im Sommer gilt als vergleichsweise bestän­dig, und in der Regel muss auch nicht geheizt werden.

Mit der Beständigkeit ist es aber (zumindest gefühlt) in Zeiten des Klimawandels auch nicht weit her. Sommergewitter haben es in sich und können ein offenes Dach - und damit das gesamte Bauwerk - empfindlich treffen. Dann ist der Schaden groß ... und der Streit auch: Wer hätte das offene Gebäude wie schützen müssen? Die die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen An­waltverein (DAV) rät Immobilienbesitzern und -verantwortlichen deshalb, bei größeren Dacharbeiten das Thema Notdach bzw. Behelfsdach immer explizit anzusprechen.

Nach DIN 18299 Ziffer 4.1.10 stellt das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswas­ser, mit dem normalerweise immer gerechnet werden muss, zwar eine Nebenleistung dar, die häufig nicht extra geplant und bezahlt werden muss. Auftraggeber sollten das Thema gleichwohl frühzeitig thematisieren, damit die Sicherungsmaßnahmen im Falle eines Falles auch tatsächlich ausreichen. Notdächer sind nach Ansicht der AR­GE Baurecht auch für Winterbaustellen empfehlenswert.

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