Baulinks -> Redaktion  || < älter 2014/1666 jünger > >>|  

Zuschussvariante ergänzt seit 1.10. das KfW-Kreditprogramm „Altersgerecht Umbauen“

(6.10.2014) Ab 1. Oktober 2014 können private Eigentümer und Mieter von Zuschüs­sen profitieren, die dem Abbau von Barrieren in Wohngebäuden dienen und zugleich die Einbruchsicherheit erhöhen. Hierfür stellt der Bund insgesamt 54 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung. Damit wird das seit 5 Jahren etablierte Kreditprogramm der KfW „Altersgerecht Umbauen“ um eine Zuschussvariante ergänzt. Kombiniert werden kön­nen die Zuschüsse mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung.

Der Programmstart fiel auf den „Internationalen Tag der älteren Menschen“, den die Vereinten Nationen im Jahr 1991 ausgerufen haben, um die Herausforderungen und Chancen des demografischen Wandels in das Bewusstsein der Weltöffentlichkeit zu rücken.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks betonte am 30.9.: "Bei der Sanierung von Wohngebäuden können Bauherren durch die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen nun drei Fliegen mit einer Klappe schlagen und Kosten sparen, weil sie die Immobilie nur einmal anfassen müssen.“ Sie könnten ...

  • die energetische Sanierung
  • mit dem Abbau von Schwellen in der Wohnung verbinden und
  • zugleich etwas für die Sicherheit, gegen Einbrüche tun.

Mit dem Programm lassen sich beispielsweise bodengleiche, moderne Duschen, großzü­gig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohneingangstüren fördern.

  • Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter.
  • Finanziert werden bis zu 8% der förderfähigen Investitionskosten für die Durch­führung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maxi­mal jedoch 4.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" können Zuschüsse in Höhe von 10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 EUR pro Wohneinheit, beantragt werden.

Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Arbeiten direkt bei der KfW beantragt werden. Sobald eine Zusage vorliegt, kann dann mit der Modernisierung begonnen werden. Und noch einmal zu Erinnerung: Die Förderung kann mit den KfW Program­men „Energieeffizient Sanieren“ kombiniert werden - siehe u.a. Baulinks-Beitrag „KfW verbessert Programm ,Energieeffizient Sanieren'“ vom 20.1.2013.

Übrigens: Der Verband Wohneigentum e.V. erinnert in einer Pressemitteilung daran, dass bereits 2012 ein entsprechender Zuschuss nur ein Jahr nach seiner Einführung aus dem Bundeshaushalt wieder gestrichen wurde. Dies löste bei Kennern der Immo­bilienbranche „blankes Unverständnis“ aus: „Das ging vollkommen an der Haupt-Ziel­gruppe, den älteren Menschen, vorbei“, kritisiert aktuell Hans Rauch, Präsident des Verbandes Wohneigentum. Eine aktuell unter den Mitgliedern des Verbandes durch­geführte Studie bestätige zudem, dass ein viel zu geringer Personenkreis die bislang verfügbaren Förder-Kredite beantragt hätten. „Ältere Menschen können oder wollen mit ihrer Rente meist keinen Kredit mehr aufnehmen. Der KfW-Investitionszuschuss ist also die praktikabelste Fördervariante und der beste Anreiz, den Anteil an alters­gerechten Wohnungen zu steigern“, so Rauch weiter.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

siehe zudem:


zurück ...
Übersicht News ...
Übersicht Broschüren ...

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH