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Stichproben: Mangelhafte Beachtung von EnEV-Vorgaben bei Verkauf und Vermietung

(16.9.2014) Das Bündnis Energieausweis hat unter Federfüh­rung des Deutschen Mieterbundes (DMB) eine Stichprobe zur Vorlagepflicht für Energieausweise bei Wohnungsbesichtigun­gen in sechs deutschen Städten durchgeführt. Zur Erinnerung: Seit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 muss bei Verkauf, Ver­mietung, Verpachtung oder Leasing spätestens bei der Besich­tigung ein Energieausweis ohne Aufforderung vorgelegt oder während der Besichtigung deutlich sichtbar ausgelegt werden. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Keine Einhaltung geltenden Rechts

Insgesamt wurden 77 Wohnungen in Berlin, Stuttgart, Wies­baden, Hannover, München und Dresden besichtigt. Die Ergeb­nisse der Stichprobe sind enttäuschend:

  • Lediglich acht Ausweise (10,4%) wurden ohne Nachfrage vorgelegt.
  • Insgesamt gab es bei 54 Wohnungen auch auf Nachfrage keinen Energieausweis.

Besonders bedenklich ist dieses Ergebnis insofern, dass 72% der besichtigten Woh­nungen von Maklern angeboten wurden. „Die Stichprobe hat gezeigt, dass geltendes Recht bisher nur mangelhaft umgesetzt wird. Insbesondere das Desinteresse der Mak­ler ist bedenklich, da diese als professionelle Unterstützung für die Vermietung und Verkauf engagiert werden“ so Lukas Siebenkosten, Bundesdirektor DMB.

Mangelndes Interesse am Verbraucherschutz

Eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) bei den 16 zuständigen Landesmi­nisterien im Frühjahr 2014 ergab, dass bislang nur Thüringen eine Behörde zur Sicher­stellung der neuen Informationspflichten am Immobilienmarkt benannt hat. Für die Dauer von bis zu sieben Jahren haben die für den Vollzug der Energieeinsparverord­nung verantwortlichen Länder ihre Kontrollpflichten an das Deutsche Institut für Bau­technik (DIBt) übertragen. Dem Institut obliegt derzeit die Aufgabe, Stichprobenkon­trollen von Energieausweisen in einem „statistisch signifikanten Prozentanteil“ durch­zuführen, sofern diese elektronisch erfolgen können. Dabei beschränken sich die Kon­trollen auf Validitätsprüfungen von Eingabe-Gebäudedaten. Eine inhaltliche Überprü­fung der Energieausweise auf Korrektheit sei ebenso wenig vorgesehen wie die Über­wachung der neuen Vorlagepflichten bei Wohnungsbesichtigungen. „Die zuständigen Länderressorts sind aufgefordert, die Kontrollstellen umgehend einzurichten und Ver­stöße gegen die neuen Informationsrechte der Verbraucher konsequent zu ahnden. Eines der Ziele der EnEV, dem Energieausweis als wirkungsvolles Marktinstrument für energetisch hochwertigen Wohnraum zu verhelfen, ist derzeit verfehlt“ so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Mangelnder Durchsetzungswillen

Das Bündnis Energieausweis fordert Bundesumweltministerin Hendricks und Bundes­wirtschaftsminister Gabriel auf, eine effektive Umsetzung der gesetzlichen Regelung sicherzustellen und die Landesbehörden beim Aufbau eines Kontrollsystems zu unter­stützen. Der mangelnde Durchsetzungswille gehe hier zu Lasten des Klimaschutzes und der Verbraucher. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Un­ternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) „Wir wünschen uns, dass die öf­fentlichen Verwaltungen mehr Interesse demonstrieren, dass der Energieausweis als bedeutsames Hilfsmittel Mieter und Hauskäufer davor schützt, unwissentlich Heizkos­tenschleudern zu beziehen. Länder wie Dänemark haben längst unbürokratische On­line-Verfahren dafür etabliert. Die Bundesregierung könnte eine solche Lösung länder­einheitlich vorantreiben.“

Energieausweis generell reformbedürftig

Die Bündnispartner begrüßen ausdrücklich die neue Vorlagepflicht bei Wohnungsbe­sichtigungen. Besonders in angespannten Wohnungslagen hatte eine Nachfrage nicht selten eine Absage für die besichtigte Wohnung zur Folge. Dennoch wird durch die ak­tuelle Rechtslage das Potential des Instruments Energieausweis nicht ausgeschöpft. Die Vorlagepflicht verbessert zwar die Transparenz für die Mieter und Kaufinteressen­ten. Mithilfe des Energieausweises können sie den energetischen Zustand der besich­tigten Wohnung besser einschätzen. Die Vorlage allein gewährleistet aber noch keine Vergleichbarkeit. „Hier wurde ein guter Vorstoß nicht konsequent zu Ende gedacht, denn vollumfängliche Transparenz entsteht nur dort, wo Ergebnisse miteinander ver­gleichbar sind“, sagte Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik (VdZ) und Sprecher des Bündnisses Energieausweis, „deswegen for­dern wir einen Energieausweis, der vergleichbare Ergebnisse zur energetischen Be­schaffenheit des Gebäudes liefert und rechtlich belastbar ist. Das bedeutet für uns die Abkehr vom Dualismus des Verbrauchs- und Bedarfsausweises und ein einheitli­ches Berechnungsverfahren für den Bedarfsausweis.“

„Richtig umgesetzt kann der Energieausweis zum echten Nachfragekriterium - neben Preis und Lage - werden und einen wichtigen Beitrag zu mehr Klima- und Verbraucher­schutz leisten “, betonte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der Bedarfsausweis liefere zudem Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz und biete damit sowohl dem Besitzer als auch dem Nutzer einer Immobilie wichtige An­haltspunkte zur Modernisierung. Deswegen ruft das Bündnis Energieausweis die Bun­desregierung zu einer ambitionierten Reform des Energieausweises auf, an dessen En­de ein einfacher, transparenter und verlässlicher Ausweis stehen sollte.

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