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ARGE Baurecht: Bauherren müssen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragen

(20.7.2014) Wer baut, der ist als Bauherr für seine Baustelle verantwortlich, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das gilt auch für die Sicherheit und Gesundheit der dort beschäf­tigten Menschen.

Seit 1998 regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustel­len (kurz Baustellenverordnung oder BaustellV), welche Pflichten der Bauherr im Ein­zelnen hat. Dazu zählt die auch Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz­koordinators (SiGeKo). Das kann selbst kleine Baustellen treffen. Sobald dort mehrere Beschäf­tigte verschiedener Unternehmen gleichzeitig arbeiten, muss der Bauherr un­ter Umständen einen SiGeKo beauftragen.

SiGeKos müssen sich speziell qualifizieren. Sie müssen Architekt, Ingenieur, staatlich geprüfte Techniker oder Meister sein, mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung ge­sammelt haben und eine entsprechende Zusatzqualifikation im Bereich der Arbeitssi­cherheit nachweisen. Private Bauherren sollten sich bei der Wahl ihrer Planer und Bau­firmen nach entsprechenden Zusatzqualifikationen der Mitarbeiter erkundigen, rät die ARGE Baurecht.

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