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Fundamenterder-DIN wegen Dämmung unter der Bodenplatte und WU-Beton aktualisiert

(26.6.2014) In Deutschland muss jeder Neubau im Hinblick auf Blitz- und Überspannungsschutz mit einem Fundamenter­der ausgerüstet werden. Da sich die Bauweise von Gebäuden aus Gründen der Energieeffizienz in den vergangenen Jahren zunehmend verändert hat, wurde im Frühjahr 2014 die DIN 18014 „Fundamenterder - Planung, Ausführung und Dokumen­tation“ an aktuelle Bauanforderungen angepasst.

Der Fundamenterder ist ein im Gebäudefundament eingebette­ter unisolierter elektrischer Leiter, der über die Haupterdungs­schiene mit der elektrischen Anlage verbunden ist. Er ist wich­tiger Bestandteil der elektrischen Anlage und hat im Wesent­lichen zwei Schutzfunktionen zu erfüllen:

  • Als Erdungsanlage stellt ein Fundamenterder sicher, dass Fehlerstrom-Schutzschalter, Sicherungen und Ein­richtungen für den Blitz- und Überspannungsschutz ihre Schutzaufgaben überhaupt erledigen können.
  • Darüber hinaus verbessert ein Fundamenterder die Wirk­samkeit des Schutzpotentialausgleichs, mit dem er über den Erdungsleiter und über die Haupterdungsschie­ne verbunden ist. Da die Versorgungs- und Kommunikationsanlagen (z.B. Was­ser-, Heizungs-, Elektro- und Kommunikationssysteme) in Gebäuden miteinander verbunden sind, können Fehler in einem System auch auf andere übergehen. Der Schutzpotentialausgleich verbindet alle leitfähigen Körper der elektrischen Anla­ge und andere leitfähigen Systemen miteinander und minimiert die im Fehlerfall möglichen unterschiedlichen elektrischen Potentiale. Er ist damit Bestandteil der Maßnahmen für den Schutz gegen „elektrischen Schlag“.

Nach DIN 18015-1 und den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Energieversorger ist es zwingend erforderlich, in jedem Neubau einen Fundamenterder einzubauen. Für die fachgerechte Planung, Installation und sichere Funktionsweise ist der Architekt oder der beauftragte Fachplaner verantwortlich.

Seit März 2014 regelt die neue Fassung der Norm DIN 18014 nun die Installation von Fundamenterdern. Berücksichtigt werden jetzt auch ...

  • moderne Niedrigenergiehäuser mit Perimeterdämmung unter der Bodenplatte und
  • Gebäude, die wasserundurchlässigen Beton (WU-Beton) zur Abdichtung gegen Grundwasser verwenden.

Sowohl die Wärmeisolierschichten der Perimeterdämmung als auch der wasserundurch­lässige Beton können nämlich den direkten Kontakt des Fundamenterders mit dem Erd­reich verhindern. Deshalb muss entsprechend der aktualisierten DIN-Norm der Funda­menterder als geschlossener Ring aus Edelstahl außerhalb des Fundaments einge­bracht werden. Da dieser nur die Erdung sicherstellt, muss in der Fundamentfläche bzw. der Bodenplatte zusätzlich ein zweiter geschlossener Ring als Potential­ausgleichsleiter installiert werden.

DIN 18014: Die wichtigsten Änderungen auf einem Blick

  • Neue Gliederung der Norm,
  • Benennung der Ausführungsanforderungen bei Faserbeton und bei Fundamenten mit erhöhtem Erdübergangswiderstand,
  • Beim Einsatz von Ringerdern ist ein Potentialausgleichsleiter im Betonfundament erforderlich,
  • Die Maschenweite eines Potentialausgleichsleiters und die Verbindungen zum Ringerder sind festgelegt,
  • Konkretisierung der Anforderung an Dokumentation und Durchgangsmessung.

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