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Neue RAL-Informationsbroschüre für Vergabestellen


  

(18.5.2014) RAL Gütezeichen sind in fast allen öffentlichen Be­reichen präsent, beispielsweise im Kanalbau und Landschafts­bau, in der Gebäudereinigung oder im Straßenbau. Die hohen Qualitätsanforderungen sind hier oft der Grund, warum Auf­traggeber vielfach auf Produkte und Leistungen mit RAL Güte­zeichen zurückgreifen. Wie Vergabestellen die RAL Gütesiche­rungen und RAL Gütezeichen bei Ausschreibungen nutzen und das Verfahren damit vereinfachen können, beschreibt die neue Broschüre „Öffentliche Auftragsvergabe und RAL Gütesiche­rung - Ausschreibungen rationalisieren und sicher gestalten“. Herausgegeben wird sie von RAL Deutsches Institut für Güte­sicherung und Kennzeichnung e.V.

Auftraggeber sollten mit Hilfe der RAL Gütesicherungen den Aufwand bei öffentlichen Ausschreibungen deutlich verringern können. Der Grund dafür sind die Güte- und Prüf­bestimmungen, die Produkte und Leistungen erfüllen müssen, um das RAL Gütezeichen zu erhalten. Sie umfassen alle relevanten Eigenschaften und nennen beispielsweise die Kriterien für Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Anbieter eben­so wie die technischen Produkt- bzw. Leistungsanforderungen. Vergabestellen können deshalb die Güte- und Prüfbestimmungen als Kriterien der Bietereignung und der tech­nischen Spezifikation heranziehen und dann mit der Vorlage des RAL Gütezeichens als erfüllt ansehen. Bieter, die nicht das RAL Gütezeichen vorweisen, können an diesen Ausschreibungen aber auch teilnehmen, wenn sie die Güte- und Prüfbestimmungen er­füllen und dies durch ein Prüfzeugnis nachweisen.

Im Einklang mit dem Vergaberecht

Öffentliche Auftraggeber nutzen bereits diese Möglichkeit zur Rationalisierung von Ausschreibungen, denn sie steht im Einklang mit dem Vergaberecht und der darin ver­langten Transparenz, Neutralität und Diskriminierungsfreiheit. Dazu bindet RAL bei der Entwicklung der Güte- und Prüfbestimmungen unabhängige Institutionen wie Landes- und Bundesbehörden, betroffene Verbände und Prüforganisationen ein. Dieses Verfah­ren ist öffentlich und zudem sind die Güte- und Prüfbestimmungen für jeden zugäng­lich. Damit ist die Transparenz gewahrt. Auch die Diskriminierungsfreiheit ist sicher ge­stellt, denn das Verfahren schließt die Benachteiligung einzelner Markteilnehmer aus. Zudem können RAL Gütezeichen für Produkte und Leistungen aller in- und ausländi­schen Unternehmen verliehen werden.

Die Broschüre „Öffentliche Auftragsvergabe und RAL Gütesicherung - Ausschrei­bungen rationalisieren und sicher gestalten“ kann per E-Mail an RAL angefordert werden und ist zudem unter ral-guetezeichen.de > Veröffentlichungen > Ratgeber/Broschüren downloadbar (direkter PDF-Download).

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