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(Pro +) Contra: Meinungen zur EnEV 2014 [upgedatet]

(5.5.2014; ergänzt am 7.5.2014) Die Energieeinsparverordnung 2014 ist nun (endlich) in Kraft - nicht ohne kritisiert zu werden. Wie sich Verbände und/oder Lobbyisten zur neuen EnEV äußern, werden wir hier sammeln - es ging los mit BDEW und GdW gefolgt vom BSW-Solar.

BDEW: „Wichtiger Baustein für mehr Energieeffizienz, aber steuerliche Anreize zur Gebäudesanierung fehlen nach wie vor“

„Das Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung ist ein wichtiger Schritt, um das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 zu erreichen. Ins­besondere die Regelungen zum Energieausweis werden durch die Energieeinsparver­ordnung verschärft und können so das Energiebewusstsein steigern“, sagte Hildegard Müller, die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich des Inkrafttretens der EnEV-Novelle der Energieeinsparverordnung.

Allerdings seien für bestehende Gebäude die Vorgaben der EnEV eher zurückhaltend, kriti­siert Müller: „Insgesamt bleiben die Modernisierungsmaßnahmen im Wärmemarkt weit hinter den Erwartungen zurück. Von den circa 19,1 Millionen Wohngebäuden in Deutschland sind rund zwei Drittel energetisch sanierungsbedürftig, die jährliche Sa­nierungsrate liegt aber nur bei einem Prozent. ... Der Staat muss mehr Anreize für die energetische Gebäudesanierung setzen. Doch Bund und Länder hatten sich bis­her nicht einigen können, wer die erwogene steuerliche Förderung für die energeti­sche Gebäudesanierung von 1,5 Milliarden Euro zahlen soll. Diese Verweigerungshal­tung ist unverständlich, weil jeder Euro staatlicher Förderung zugleich acht Euro an privaten Investitionen auslöst. Ohne weitere wirksame Anreize zur energetischen Sa­nierung von Gebäuden und damit zur CO₂-Reduktion sind die energiepolitischen Ziele insgesamt und besonders im Gebäudebereich nicht zu realisieren", betonte Müller.

GdW: „Neue Regelungen zum Energieausweis nützen wenig und schaffen Unsicherheit“


  

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobi­lienunternehmen reibt sich an den Energieeffizienzklassen im Energieausweis. (zur Erinnerung: Die vorgesehenen Kenn­zeichnungen von A+ bis H erinnern an die energetische Ein­stufung von Haushaltsgeräten.) Was auf den ersten Blick als sinnvolle Neuerung zugunsten von mehr Transparenz auf dem Wohnungssektor erscheint, werde nach Ansicht des GdW je­doch wenig nützen und in erster Linie Unsicherheit bei den Mietern auslösen.

Außerdem sei Energieausweis jetzt schon nicht gleich Energieausweis: Wo der Ver­brauchsausweis anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs eines Gebäudes ver­gleichsweise gut reale Werte abbilde, komme der Bedarfsausweis zu einem Ergebnis „vom Rechentisch“.

„Gebäude funktionieren nicht wie weiße Ware, Fernseher oder Autos“, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Anders als bei neu gefertigten Produkten vom Fließband lassen Effizienzklassen bei Gebäuden keine direkten Rückschlüsse auf die tatsächli­chen Kosten zu. Denn die Kosten der Wärmeversorgung ergeben sich bei Wohnungen aus dem individuellen Verbrauch und dem Preis des eingesetzten Energieträgers. Ein Gebäude, das beispielsweise mit A+ klassifiziert ist, kann also in Wahrheit sogar deut­lich teurer in der Bewirtschaftung sein als ein Gebäude, das mit der Effizienzklasse D ausgewiesen wird.“


GdW-Arbeitshilfe 74 „Ener­gieeinsparverordnung 2014 in der wohnungs­wirtschaftlichen Praxis“
  

Darüber hinaus kritisiert der GdW die Vorgaben für Immobilien­anzeigen in kommerziellen Medien, die nun Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z.B. den Energiekennwert etc.) enthal­ten müssen (siehe dazu auch Baulinks-Beitrag „Abkürzungen der Pflichtangaben nach §16a EnEV bei Immobilienanzeigen“ vom 7.5.2014).

Der GdW hat die Arbeitshilfe 74 „Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis“ veröffentlicht. GdW-Mitgliedern steht diese Handlungsanleitung kostenfrei digital im GdW-Extranet zur Verfügung. Alle anderen können die Arbeitshilfe bestellen unter gdw.de > Service > Publika­tionen.

BSW-Solar: Neue EnEV schützt museumsreife Heizkessel:

„Statt Umweltschutz regelt die jetzt geltende Energieeinsparverordnung mit ihren vielen Ausnahmen einen umfassenden Bestandsschutz für museumsreife Heizkessel. Das geht auf Kosten der Verbraucher und der Umwelt“, kritisiert Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) auf dem 24. OTTI-Symposium zur Thermischen Solarenergie: Veraltete Heiztechnik führe zu unnötig hohen Heizrechnungen und schade der Umwelt. Vier von fünf Heizungen in deutschen Kellern entsprächen nicht mehr dem Stand der Technik. Die Nachrüstpflichten in der EnEV 2014 erfassen aber lediglich einen Bruchteil dieser Energieschleudern. Von den rund 20 Millionen betriebenen Öl- und Gasheizungen in Deutschland müssten nach Schätzungen des Solarverbandes mindestens 2,5 Millionen veraltete Heizkessel sofort ausgetauscht werden. Die EnEV biete jedoch einen Ausnahmetatbestand für Ein- und Zweifamilienhäuser. Dieses Schlupfloch führe dazu, dass viele veraltete Kessel, die aus Klimaschutz- und Kostengründen längst ausgetauscht werden müssten, weiterhin Bestandsschutz genießen können. Für die Branche bleibt die EnEV insbesondere im Gebäudebestand hinter den Erwartungen und den Erfordernissen der Energiewende zurück.

„Der Löwenanteil des privaten Energieverbrauchs entfällt auf die Heizung und Warmwasser. Allein 40 Prozent der energiebedingten CO₂-Emissionen stammen aus Wärmeerzeugung für die Raum- und Prozesswärme. Dennoch spricht die Bundesregierung seit Jahren hauptsächlich über den Stromsektor. Dieser blinde Fleck muss jetzt endlich ins Visier genommen werden“, fordert Mayer. Solarwärme macht unabhängiger von Energieimporten, denn Erdgas und Mineralöl müssen fast vollständig aus dem Ausland eingeführt werden.

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