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Architektenvertrag: Wünsche an den Architekten klar formulieren

(21.4.2014) Investoren wollen rentabel bauen. Deshalb neigen manche dazu, bereits beim Architektenhonorar zu sparen. Dabei schneiden sie sich aber möglicherweise ins eigene Fleisch, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Architekten beraten als Experten ihre Bauherren nicht nur individuell, sie ...

  • nehmen ihren Kunden auch viele Arbeiten ab,
  • planen und kalkulieren,
  • bereiten die Ausschreibungen vor,
  • ziehen Fachplaner hinzu und koordinieren deren Arbeit,
  • leiten und überwachen die Baustelle,
  • dokumentieren den Baufortgang,
  • prüfen die Rechnungen und vieles mehr.

Je offener und fairer der Umgang miteinander ist, desto besser funktioniert diese Ko­operation, umso reibungsloser entstehen Planung und Bau. Grundlage dieser Zusam­menarbeit ist der Architektenvertrag, der für klare Verhältnisse sorgt und ganz am Anfang geschlossen werden sollte.

Viele Architekten haben Vertragsmuster in petto, die als Grundlage für den Vertrags­abschluss dienen können. Bauherren sollten sich aber zunächst einmal selbst darüber klar werden, welche Leistungen sie von ihrem Architekten erwarten. Sie sollten auch deutlich machen, worauf sie besonderen Wert legen, etwa regelmäßige Besprechun­gen und Informationen auch zu Details. Je konkreter diese Erwartungen besprochen und im Architektenvertrag formuliert sind, desto reibungsloser läuft nachher die ei­gentliche Arbeit.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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