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EnEV 2014: Pflicht zur energetischen Inspektion und Registrierung von Klimaanlagen

(21.4.2014) Zum 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Sie verschärft zahlreiche Vorschriften für Gebäudebetreiber, darunter auch die Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen - darauf weist aktuell der Fach­verband Gebäude-Klima e. V. (FGK) hin.

Analog zur Regelung bei der Erstellung von neuen Energieausweisen müssen zukünf­tig alle energetischen Inspektionen beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) re­gistriert werden, um stichprobenartige Kontrollen der Inspektionsberichte zu ermögli­chen - siehe auch Beitrag „18599 Gütegemeinschaft erwartet massive Probleme beim Start der EnEV 2014“ vom 15.4.2014.

Bereits seit 2007 schreibt Paragraph 12 der EnEV die energetische Inspektion von Kli­maanlagen mit Kälteleistungen über 12 kW vor. Gebäudebetreibern, die der Pflicht zur energetischen Inspektion nicht nachkommen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Eu­ro.

weniger als 3 Prozent

Eine Studie des Instituts für Luft- und Kältetechnik Dresden (ILK) im Rahmen der „For­schungsinitiative Zukunft Bau“ hatte 2013 ergeben, dass trotz der gesetzlichen Pflicht weniger als 3 Prozent der entsprechenden Klimaanlagen in deutschen Nichtwohnge­bäuden energetisch inspiziert wurden. Den Berechnungen zufolge bleiben dadurch Energieeinsparungen von bis zu 20,4 Terrawattstunden (TWh) Wärme und 12,5 TWh Strom ungenutzt, was einer Reduktion der CO₂-Emissionen von bis zu 12,9 Millionen Tonnen entsprechen würde - siehe auch Beitrag „Sanierungsstau: Trotz §12 EnEV weniger als 3% der Klimaanlagen energetisch inspiziert“ vom 1.7.2013.

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