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„Wasser und Energie“, das Motto des Weltwassertags 2014, droht im EEG unterzugehen


  

(22.3.2014; Weltwassertag) Die geplante Novelle des Erneu­erbare-Energien-Gesetzes (EEG) mache die bereits erreichte Nutzung der Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft zunich­te. Eine Belastung der Eigenversorgung mit Strom in Kläranla­gen mit der EEG-Umlage verlagere diese Kosten auf die Gebüh­renzahler: Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) betont als Interes­senvertretung der öffentlichen Wasserversorger, Abwasserbetriebe und der verband­lichen Wasserwirtschaft in Deutschland, dass ihre Mitgliedsunternehmen in der Stei­gerung der Energieeffizienz und der Hebung der Energiepotenziale im Wasser in den vergangenen Jahren viel erreicht hätten. Energieautarke Kläranlagen seinen mittler­weile nicht mehr eine Vision, sondern schon möglich. Um diese Potenziale weiter nut­zen und ausbauen zu können, seien aber entsprechende Rahmenbedingungen erfor­derlich.

Dem Motto des Weltwassertages 2014 - „Wasser und Energie“ - stehe die geplante Novelle des EEG diametral gegenüber, heißt es bei der AöW. Von einigen geplanten Änderungen des EEG befürchtet die Allianz negative Auswirkungen auf die öffentli­chen Unternehmen und Betriebe in der Wasserwirtschaft, obwohl sie nicht Teil der Probleme seien, die mit einer Reform des EEG behoben werden sollen. Bei Unterneh­men in öffentlicher Hand komme bisher die Energiewende direkt den Bürgern und übrigen Nutzern zugute und entlaste sie nachhaltig von höheren Preisen/Gebühren, weil mit diesen Leistungen keine Gewinne erzielt würden, und sie dem Gemeinwohl dienten. Die zwei wichtigsten Kritikpunkte der AöW sind:

1. Geplante EEG-Umlage auf Eigenversorgung

Besonders betroffen von einer EEG-Umlage auf Eigenversorgung wären die öffentli­chen Abwasserbetriebe. Sie seien bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe auf elektrischen Strom angewiesen (der Eigenbedarf ergibt sich somit aus der Pflicht­aufgabe). Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§60 WHG) muss das aus der Abwasserreinigung anfallende Klärgas verwertet werden. Der Gesamtwirkungs­grad aus Strom- und Wärmenutzung ist hier vergleichsweise hoch, da Wärme- und Strombedarf, anders als bei vielen anderen Stromerzeugern, zeitlich und mengenmä­ßig enger mit der Bereitstellung der Prozessgase aus der Klärschlammverwertung ver­knüpft sind.

Die Erzeugung von Klärgas aus Faulschlamm und die Nutzung für den elektrischen Ei­genverbrauch ist integrierter Prozess aller größeren Kläranlagen und ökologisch sinn­voll im Sinne der nachhaltigen Nutzung von Abwasser als Rohstoff. Damit werden die Energieressourcen aus dem Abwasser genutzt und die CO₂-Emmission einer ansons­ten externen Stromversorgung vermieden. Die dezentrale Stromerzeugung aus Klär­gas kann imGegensatz zu Sonnen- und Windenergie Bestandteil der kontinuierlichen Grundversorgung sein. Durch die Eigenverwertung des Stroms entfallen auch die Auf­wendungen für den Transport des Stroms.

Die Stromkunden und Gebührenzahler hätten von der EEG-Umlage auf Eigenversor­gung in Kläranlagen keinen Nutzen, denn aufgrund des gebührenrechtlichen Kostende­ckungsprinzips müssten die höheren Kosten ohnehin auf die Nutzer durchgereicht wer­den. Den Gebührenschuldnern würden mit der Belastung des Eigenstromverbrauchs in Kläranlagen mit der EEG-Umlage Kosten aufgebürdet und belege die Abwasserkunden verursacherfremd mit Kosten, die nicht in der Abwasserreinigung begründet seien. Sie leiste auch keinen Beitrag zur Entlastung des Bürgers, sondern verschiebe Lasten der Grünstromsubventionierung auf die Abwasserkunden. Indirekt würde dadurch für Stromvielverbraucher ein Teil der Kosten zu Lasten von Abwassergebühren in den Kommunen verlagert.

Die AöW fordert darum, die Eigenversorgung für den Eigenbedarf bei Anlagen der öf­fentlichen Wasserwirtschaft von einer EEG-Umlage freizustellen.

2. EEG-Vergütung für Klärgas im Verhältnis zu Biogas

Die Nutzung von Klärgas wird nach wie vor im Verhältnis zur Biogasnutzung schlech­ter gestellt, was sachlich nicht zu rechtfertigen sei. Eine höhere EEG-Vergütung von Klärgas würde hingegen weitere Vorteile mit sich bringen.

Es würden bessere Möglichkeiten zur Mitverwertung von Bioabfallstoffen in der ther­mischen Klärschlammverwertung geschaffen werden (Umverteilung der Stoffströme). Da der in der Kläranlage erzeugte Eigenstrom selbst verbraucht wird, könne Strom z.B. aus Braunkohle und importiertem Erdöl und Erdgas ersetzt werden. Gleichzeitig werde die erzeugte Prozesswärme selbst genutzt und anders als bei Biogasanlagen werde keine landwirtschaftliche Fläche verbraucht.

Es würden außerdem keine belastenden Gärreste erzeugt. Boden und Gewässer wür­den nicht durch Pestizide, organisch problematische Verbindungen und Überdüngung geschädigt und die Böden nicht versauert. Durch neue Verfahren erfolge die Verwer­tung des Klärschlamms zukünftig sogar nahezu rückstandsfrei (Stickstoff- und Phos­phorelimination). Aus den Faulresten in den Kläranlagen könnten auch die Inhaltsstof­fe wieder zu hochwertigem Dünger verarbeitet werden. Der technische Standard, die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Klärgasverwertung sind nach Auffassung der AöW zudem oft höher als die Biogasbewirtschaftung landwirtschaftlicher Anlagen.

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