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Bauwirtschaft mahnt zügige Nachfolgeregelung für auslaufende Prüfzeugnisse an

(15.3.2014) „Wir fordern Systemanbieter von Trockenbausystemen wie auch die Bau­aufsicht auf, gemeinsam nach einer raschen und umfassenden Lösung im Hinblick auf das Auslaufen der allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse zum 1. April 2014 zu su­chen, ansonsten müssen wir das Arbeiten einstellen,“ mahnt Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, anlässlich einer Pressekonferenz am 13.3. in München.

Zur Erinnerung: Im modernen Innenausbau haben sich innovative Trockenbausyste­me gerade dort bewährt, wo besondere Brandschutz-und Schallschutzanforderungen an die Konstruktionen gestellt werden. Viele Systemanbieter haben Trockenbausyste­me entwickelt, deren Performance die von genormten Trockenbaukonstruktionen über­steigt. Die brandschutztechnischen Eigenschaften dieser Systeme wurden bislang in allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) geregelt. Aufgrund bauaufsichtli­cher Einwendungen wurden die bisherigen abPs bis zum 1.4.2014 befristet.

„Daraus ergibt sich das besondere Problem, dass der Bauherr uns belangen kann, wenn wir solche Materialien einbauen, deren bauaufsichtliches Prüfzeugnis abgelaufen ist, weil das Material dann nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht,“ erläuterte Schneider die Problematik.

Zwischenzeitlich haben Gespräche zwischen der Obersten Bauaufsicht und den Ma­terialprüfanstalten mit dem Ergebnis stattgefunden, dass alle Systemhersteller auch nach dem 1.4.2014 bauaufsichtlich geprüfte Trockenbausysteme anbieten können. Al­lerdings werden die Anwendungsbereiche von einigen Systemen mit den neu erteilten allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen eingeschränkt werden. Für Bauvorha­ben, die bis zum 1. April 2014 genehmigt wurden, werden noch die zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse von der Bauauf­sicht anerkannt.

Die Leidtragenden dieser Regelungen werden jedoch diejenigen Handwerksunterneh­men sein, die nach dem 1. April 2014 leistungsfähige Trockenbausysteme herstellen möchten, die eventuell jedoch über keine gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüf­zeugnisse verfügen und im Einzelfall durch Gutachten genehmigt werden müssen. „Wir fordern daher alle Beteiligten auf, gemeinsam nach einer raschen Lösung zu suchen, damit innovative Trockenbausysteme auch zukünftig uneingeschränkt rechtssicher bei allen Bauvorhaben verwendet werden können,“ so der Appell Schneiders an Hersteller und Bauaufsicht.

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