Baulinks -> Redaktion  || < älter 2013/2194 jünger > >>|  

Infoschrift zur neue Holzschutznorm für Architekten, Imprägnierbetriebe und Bauherren

(9.12.2013) Weg von plakativen Aussagen, hin zu einer dif­ferenzierten Betrachtung der neuen Holzschutznorm - spe­ziell unter (zivil)rechtlichen Aspekten. Dieses Ziel verfolgt die Deut­sche Bauchemie mit der neuen Informationsschrift „Rechtliche Aspekte und Fragestellungen zu DIN 68800 - In­formationen für Architekten, Planer, Imprägnierbetriebe und Bauherren“.

Am Markt kursierende Behauptungen wie „Chemischer Holz­schutz ist durch die neue DIN 68800 jetzt verboten“ oder „Der Einbau von mit Holzschutzmitteln behandelten Holzbau­teile ist strafbar“ sind es, die in der Holzbranche vermehrt zu Irritationen geführt haben. Solche falschen, weil sachlich über den Inhalt der Norm nicht zu begründenden Auslegun­gen der neuen Holzschutznorm beruhen darauf, dass in die neueste Ausgabe der DIN 68800 eine Reihe von Aussagen aufgenommen wurde, die von den Anwendern nicht nur kontrovers diskutiert, sondern auch unterschiedlich interpretiert werden. Dabei wird zunächst häufig nicht ausreichend deutlich unterschieden zwischen ...

  • den rechtlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von mit Holzschutz­mitteln behandelten Holzbauteilen (v. a. gemäß der Biozidprodukteverordnung (EU) Nr. 528/2012) auf der einen und
  • den bauaufsichtlichen Bestimmungen zur Ausführung von Holzschutzmaßnahmen nach Musterbauordnung auf der anderen Seite.

In Bezug auf Letztere sind dann zivilrechtlich ohnehin allein die Vereinbarungen zur Bauausführung im Einzelfall maßgeblich, wie sie zwischen den jeweiligen Vertragspar­teien getroffen werden.

Die hier vorliegende Informationsschrift der Deutschen Bauchemie beleuchtet die ver­schiedenen Aspekte und gibt den Anwendern eine Hilfestellung. Ausführlich wird da­bei auf die bauaufsichtliche Einführung der Normteile 1 und 2 und deren rechtliche Be­deutung eingegangen. Ein wichtiger Kernpunkt der achtseitigen Broschüre ist auch die Betrachtung von Aussagen in der Norm und deren mögliche vertragsrechtliche Konse­quenzen. Es werden sowohl die haftungsrechtlichen Aspekte unter Berücksichtigung aller am Bau Beteiligten - Architekt, Planer, Imprägnierbetrieb und Bauherr - erörtert, als auch die entsprechenden Handlungsoptionen aufgezeigt.

Wichtig ist es, so die Verfasser der Informationsschrift, dass sich alle Baubeteiligten bei der Auswahl der Holzschutzmaßnahmen „an Sachargumenten orientieren“. Um Re­gressforderungen ausschließen zu können, empfiehlt es sich, die festgelegten Holz­schutzmaßnahmen vor Vertragsabschluss schriftlich zu vereinbaren. Die Behandlung von Holzbauteilen mit Holzschutzmitteln gibt allen Baubeteiligten ein deutliches Plus an Sicherheit, auch dann, wenn der bauliche Holzschutz einmal versagt - so das Fa­zit der an der Broschüre beteiligten Experten.

Die Informationsschrift „Rechtliche Aspekte und Fragestellungen zu DIN 68800 - In­formationen für Architekten, Planer, Imprägnierbetriebe und Bauherren“ kann als ge­druckte Fassung über deutsche-bauchemie.de > Publikationen bestellt werden (kos­tenfrei zzgl. Versandkosten). Zu­dem ist sie hier als PDF-Dokument downloadbar (di­rekter PDF-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH