Urteil: Trotz Schimmels muss Mieter nicht übermäßig lüften und heizen
(24.11.2013) Schimmelt es in einer Mietwohnung, muss der Vermieter entsprechende Baumängel beseitigen. Denn von den Mietern kann er nicht verlangen, dass sie über das übliche Maß hinaus lüften und heizen. Die Wüstenrot Bausparkasse weist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Konstanz hin (61 S 21/12).
Laut Urteil ist es den Mietern nicht zuzumuten, mehr als dreimal pro Tag zu lüften. Sie müssen ihr Schlafzimmer auch nicht über 16° C hinaus beheizen, da diese Temperatur in der Regel für einen gesunden Schlaf ausreiche. Um Energie einzusparen, dürften sie ferner die Temperaturen in der Wohnung nachts um 5° C absenken. Es sei Sache des Vermieters, die Schimmelbildung zu verhindern, indem er etwa sein „Niedrigenergiehaus“ mit Lüftungsanlagen ausstattet. Bis zur Beseitigung des Mangels seien die Mieter berechtigt, die Miete um 20 Prozent zu mindern.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden (11.1.2015)
- App „Wohn-Manko“ verspricht Mietminderung in 15 Minuten (18.11.2014)
- Aktuelles Urteil: „Lüften zur Schimmelvermeidung ist Fachwissen“ (29.10.2014)
- überarbeitet: Rechtsgutachten zu Haftungsrisiken bei mangelnder Lüftung in Wohnräumen (28.8.2014)
- Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 sorgt für Rechtssicherheit und beugt Feuchteschäden vor (29.7.2014)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- „4 x 4 der Bauchemie“ zum Thema „Schimmel auf Silikonfugen“ erschienen (15.11.2013)
- GDI hat das Verhalten von Dämmstoffen bei Hochwasser untersuchen lassen (Kurzfassung) (14.7.2013)
- SpriMedical: Sprinz-Glas mit antibakterieller und fungizider Veredelung (28.3.2013)
- Bericht vom 4. Deutschen Forum Innenraumhygiene und Innenraumhygienepreis (23.2.2013)
- Zwei neue VPB-Ratgeber zu Schimmel im Neu- und Altbau (16.7.2012)
- Richtlinie zur Erkennung, Bewertung und Instandsetzung von Schimmelpilzschäden (2.5.2012)
- GTÜ: Nutzerfehlverhalten ist für ein Drittel der Schimmelschäden verantwortlich (30.12.2009)
- Dichte Gebäude und Soziodemografie verlangen kontrollierte Lüftung (24.1.2008)
- Rechtsgutachten zu Haftungsrisiken bei Wohnräumen ohne Lüftungsanlagen ist fertig (1.2.2007)
- Mieter dürfen bei Schimmel in der Wohnung fristlos kündigen (10.1.2007)
- Hygienischer Wärmeschutz bannt Schimmelgefahr (19.8.2003)
siehe zudem:
- Lüftung, Schimmel und Baubiologie sowie hygienische Oberflächen auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Baubiologie, Wärmedämmung und Niedrigenergiehaus bei Amazon