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Urteil: Trotz Schimmels muss Mieter nicht übermäßig lüften und heizen

(24.11.2013) Schimmelt es in einer Mietwohnung, muss der Vermieter entsprechende Baumängel beseitigen. Denn von den Mietern kann er nicht verlangen, dass sie über das übliche Maß hinaus lüften und heizen. Die Wüstenrot Bausparkasse weist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Konstanz hin (61 S 21/12).

Laut Urteil ist es den Mietern nicht zuzumuten, mehr als dreimal pro Tag zu lüften. Sie müssen ihr Schlafzimmer auch nicht über 16° C hinaus beheizen, da diese Tempe­ratur in der Regel für einen gesunden Schlaf ausreiche. Um Energie einzusparen, dürf­ten sie ferner die Temperaturen in der Wohnung nachts um 5° C absenken. Es sei Sa­che des Vermieters, die Schimmelbildung zu verhindern, indem er etwa sein „Niedrig­energiehaus“ mit Lüftungsanlagen ausstattet. Bis zur Beseitigung des Mangels seien die Mieter berechtigt, die Miete um 20 Prozent zu mindern.

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