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Arge Baurecht: FIDIC-Books sind Muster und müssen individuell geprüft werden

(19.11.2013) FIDIC-Verträge sind Allgemeine Geschäftsbedin­gungen, wie es beispielsweise auch die deutsche VOB/B ist - erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die FIDIC-Vertragsmuster werden herausgegeben von der Fédération In­ternationale des Ingénieurs Conseils, kurz FIDIC, dem 1913 in Belgien gegründeten Dachverband der nationalen Verbände be­ratender Ingenieure. FIDIC-Vertragsmuster werden in gebun­dener Form veröffentlicht und tragen aus diesem Grund den Namen „Book“. Baurechtsanwälte unterscheiden folgende Va­rianten (verlinkt sind im Folgenden Baulinks-Beiträge zu Über­setzungen, die vom Verband Beratender Ingenieure angeboten werden):

Die Books sind zur besseren Unterscheidung jeweils in den Farben ihrer Namen be­druckt. Was viele Neulinge im Auslandsbaugeschäft nicht wissen: Die Vertragsmus­terbücher sind zwar gedruckt und gebunden und scheinen deshalb unveränderlich, sind aber lediglich Muster und damit Vorschläge, die individuell verändert, gemischt und ergänzt werden können. Tatsächlich werden sie oft inhaltlich stark modifiziert. Die ARGE Baurecht rät deshalb, jedes FIDIC-Book, das ein Vertragspartner zur Un­terschrift anbietet, komplett zu lesen und im Detail zu prüfen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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