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Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung im Koalitionsgespräch


(19.11.2013) Union und SPD haben sich in der Koalitions-Ar­beitsgruppe „Energie“ auf ein zwölfseitiges Papier geeinigt - berichtet die Initiative „Wärme im Dialog“ (WiD). Im Bereich der energetischen Gebäudesanierung schlagen demnach die Verhandlungspartner vor, die steuerliche Förderung von ener­getischen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Im Dezember 2012 war das Vorhaben schon mal im Bundesrat gescheitert - siehe auch Baulinks-Beitrag „Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist vom Tisch“ vom 16.12.2012.

„Die EnEV 2014 ist ein weiterer, wichtiger Baustein für die Energiewende im Gebäude­bereich. Die Effizienzstandards von Neubauten, die ab 2016 um weitere 25% angeho­ben werden sollen, sind richtige und notwendige Vorgaben. Aber insbesondere im Be­stand dürfen Maßnahmen nicht zu einer finanziellen Überbelastung der Eigentümer und Bauherren führen. Denn das wäre ein falsches Signal. Daher ist die steuerliche Förde­rung, wie sie die Koalitions-Arbeitsgruppe Energie jetzt vorschlägt, ein richtiger Anreiz für die energetische Sanierung von Gebäuden“, sagten die WiD-Initiatoren.

Die steuerliche Förderung soll nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe über fünf Jah­re jährlich 1 Mrd. Euro umfassen. Die geplante Reduzierung der Modernisierungsumla­ge von derzeit 11% auf die Miete wird hingegen nicht befürwortet. „Wichtig ist jetzt nur“, so die WiD-Vertreter, „dass die geplante Förderung nicht dem Finanzierungsvor­behalt in der letzten Phase der Verhandlungen zum Opfer fällt.“

Weiter heißt es, dass sich die Initiative von Anbeginn für eine steuerliche Förderung ausgesprochen habe. Das sei auch zentraler Inhalt des Eckpunkte-Papiers gewesen, das man zu Beginn der Verhandlungen den Teilnehmern der AG übermittelt habe.

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