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Tipps zum Vorbeugenden Brandschutz bei Planung und Ausführung von Lichtkuppeln

(13.9.2013) In der Regel erfolgen der Einbau und die Eindichtung von Lichtkuppeln durch das Dachdeckergewerk. Dienen diese Komponenten der Rauchableitung oder sind sie sogar als natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) zu verstehen, müssen einige normative Besonderheiten beachtet werden, um die Funktionstüchtig­keit im Brandfall zu gewährleisten. Am Beispiel einer Treppenhaus-Entrauchung gibt Produktmanager Bert Barkhausen (JET-Gruppe) Tipps sowie interessante Hinweise für Planer und Dachdecker.

Im Falle eines Brandes stellt nicht das Feuer die größte Gefahr für Menschen dar. To­xische Rauchgase, die während des Verbrennungsprozesses entstehen, zählen zu den häufigsten Todesursachen. Als Teil des vorbeugenden Brandschutzes spielen techni­sche Anlagen und Einrichtungen zur Entrauchung daher eine wichtige Rolle. Hierzu zählen unter anderem natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG), die in der Regel auf dem Dach eines Gebäudes platziert werden. Sie sorgen durch den Einsatz automatisch arbeitender Steuerungs- und Betätigungssysteme für eine schnelle De­tektion und damit Entrauchung eines brennenden Gebäudes. Die Verantwortung zur Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen liegt dabei nicht nur beim Planer: Auch die ausführenden Gewerke müssen Vorgaben und normative Bedingungen beach­ten und umsetzen.

Praxisnahes Beispiel: Natürliche Treppenhaus-Entrauchung

Treppenhäuser gelten als notwendige Fluchtwege und sind daher unbedingt rauchfrei zu halten. Folglich sind größere Brandlasten, wie beispielsweise Möbel, in Treppenräu­men nicht gestattet und bei Bedarf durch eine zusätzliche Abschottung in Form einer Brand- oder Rauchschutztür zu sichern. Strömen dennoch Gase hinein, steigen diese aufgrund der Thermik nach oben, so dass sie über eine Öffnung im oberen Bereich des Gebäudes abgeführt werden können. Hierzu bietet sich die natürliche Rauchableitung an, welche die Verbrennungsprodukte über Dach- oder Wandöffnungen abführt.

Die baulichen brandschutztechnischen Anforderungen an die Treppenhaus-Entrau­chung unterscheiden sich je nach Bundesland. So werden die Entrauchungsöffnun­gen entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) geometrisch bemessen. Allen gemeinsam ist die Forderung nach einer Mindestgröße der Rauchabzüge: Diese beträgt in den meisten Landesbauordnungen ...

  • rund fünf Prozent der Grundfläche,
  • mindestens jedoch einen Quadratmeter.

Zudem muss die Bedienung des Abzuges mindestens vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz möglich sein - abhängig von der Gebäudehöhe.

Bei der Treppenhaus-Entrauchung wird nur die geometrisch wirksame Öffnung berücksichtigt. Der freie Querschnitt ergibt sich bei Lichtkuppeln aus der Summe der seitlichen Öffnungsflächen, die sich bei einer circa 30 bis 50 Zentimeter geöffneten Lichtkuppel zwischen Oberkante Aufsetzkranz und Unterkante des Lüfterrahmens er­geben. Dieser kann jedoch nicht größer als die obere lichte Austrittsfläche des Auf­setzkranzes sein.

Es lohnt sich also ein Blick in die jeweils gültige LBO, um die landesspezifischen Anfor­derungen zu prüfen und Fehler zu vermeiden.

Speziell für die Treppenhaus-Entrauchung bieten die relevanten Hersteller von Tages­licht- und RWA-Produkten, wie beispielsweise auch die JET-Gruppe, entsprechende Treppenhaus-Sets an. Diese umfassen ...

  • Lichtkuppeln mit Aufsetzkranz,
  • einen 24 Volt-Antrieb sowie
  • die Bedien- und Steuerungsperipherie samt
  • Rauchmelder.

Eine Akkupufferung von 72 Stunden verspricht zudem wirksamen Schutz bei einem Stromausfall.

Besonderheiten bei Planung, Einbau und Montage von DIN-RWA

Um die Funktionstüchtigkeit der RWA-Anlagen nach DIN EN 12101-2 im Dachbereich zu gewährleisten, sind sowohl bei der Projektierung als auch der späteren Montage zusätzliche Anforderungen zu beachten: Werden beispielsweise weitere technische Anlagen wie Solarmodule verbaut, muss die rich­tige Positionierung und Dimensionierung der RWA-Anlagen in die Konzeption des Brandschutzplaners einfließen. Hier lau­ert ein gewisses Kollisionspotential der RWA- und So­larkomponenten. Dabei gilt es zu beachten, dass einzelne NRWG mindestens vier Meter, jedoch höchstens 20 Meter voneinander entfernt liegen, damit eine gegenseitige Beein­flussung ausgeschlossen und eine gleichmäßige Entrauchung gewährleistet ist.

Der Schwenkbereich der NRWG-Öffnungselemente benötigt zudem einen in der DIN EN 12101-2 festgelegten Öffnungswinkel zwischen 140 und 180 Grad und somit einen freien Bewegungsraum für die volle Leistungsentfaltung. Dafür sorgen spezielle RWA-Beschläge die entsprechend geprüft sind. Ordnungsgemäße NRWGs besitzen zudem ein EG-Konfirmitätszertifikat, kurz CE-Zeichen.

In der Ausführungsphase ist das Fachwissen des Dachdeckers besonders wichtig: Weist er den Bauherren oder Planer - beispielsweise im Zusammenhang mit geplanter Solartechnik - frühzeitig auf den Schwenkbereich der RWA-Komponenten und die da­mit erforderliche Freifläche hin, können Folgefehler frühzeitig umgangen werden.

Die anschließende Montage und Eindichtung der Lichtkuppel-Elemente auf dem Dach erfolgt nach Montageanleitung des Herstellers sowie den anerkannten Regeln des Dachdeckerhandwerkes. Anders als bei Treppenhaus-RWA nach LBO müssen die Oberkanten von Aufsetzkränzen beziehungsweise die Austrittsöffnungen bei im Dach eingebauten NRWA aus aerodynamischen Gründen mindestens 25 Zentimeter aus der Oberfläche des Daches herausragen. Dies kommt zur Anwendung, wenn auf der Dachabdichtung und somit der wasserführenden Ebene beispielsweise noch Kies oder ein Gründach aufgebracht wird. Dieser zusätzliche Dachaufbau ist dann für die Ermittlung der Aufsetzkranzhöhe wichtig. Während die Lichtkuppelmontage und An­bindung an die Dachkonstruktion durch das Dachdeckerhandwerk erfolgt, sind die In­stallation und Inbetriebnahme der RWA-Beschlags- und Steuerungstechnik durch einen Techniker der anerkannten RWA-Fachfirmen durchzuführen. Elektrische Leitun­gen für die 24 Volt-Treppenhaus-RWA-Anlage verlegt in der Regel der bauseitige Elek­triker nach Vorgaben der Hersteller. Die Montage der elektronischen Komponenten, die Inbetriebnahme sowie die spätere Wartung der RWA-Anlage sollten jedoch durch ge­schultes Personal eines zertifizierten Herstellers erfolgen.

Weitere Informationen zum Vorbeugenden Brandschutz bei Planung und Ausfüh­rung von Lichtkuppeln können per E-Mail an Jet Gruppe angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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