Baulinks -> Redaktion  || < älter 2013/1612 jünger > >>|  

Gutschein-Aktion der BAFA für Vor-Ort-Energieberatung

(3.9.2013) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt ab heute (3. September) für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 1000 Gut­scheine in Höhe von je 250 Euro für Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort zur Verfügung. Der Gutschein richtet sich an die Empfänger einer Energieberatung, d.h. vorrangig an Eigentümer von Wohngebäuden.

Mit dem Gutschein ist eine Befragungsaktion verbunden, die zur weiteren Optimierung des Förderprogramms durchgeführt wird.

Über die Energieeffizienz-Expertenliste unter energie-effizienz-experten.de können qualifizierte Energieberater in der näheren Umgebung gefunden werden. Nach der Be­auftragung des Energieberaters muss dieser spätestens bis zum 31.12.2013 den Zu­schuss für die Vor-Ort-Beratung beim BAFA beantragen. Beim Beratungstermin hän­digt der Beratungsempfänger dem Energieberater den Gutschein aus. Der Gutschein­betrag von 250 Euro wird auf das Konto des Beratungsempfängers überwiesen, so­bald der Energieberater nach der Vor-Ort-Beratung die Unterlagen über den Verwen­dungsnachweis (Beratungsbericht, Rechnung, Verwendungsnachweiserklärung) und den Gutschein beim BAFA eingereicht hat.

Der Gutschein mindert somit für den Beratungsempfänger die Kosten der Energiebera­tung und gilt zusätzlich zu der Förderung, die das BAFA nach der Richtlinie für die För­derung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort direkt an qualifizierte Energie­berater auszahlt.

Das Förderprogramm Vor-Ort-Beratung zielt darauf ab, bislang noch nicht genutzte Energieeffizienzpotentiale zu heben. Dies gilt insbesondere für den Altbestand von Wohngebäuden.

Der Gutschein kann von Eigentümer von Wohngebäuden über bafa.de > Energie > Energiesparberatung > Gutschein-Aktion elektronisch abgerufen werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH