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Normung beschäftigt sich erstmals mit Fußbodenbelägen aus Bambus

(29.8.2013) Fußbodenbeläge aus Bambus werden fälschli­cherweise oft als Parkett bezeichnet, obwohl sie nicht aus Holz, sondern aus einem Gras gefertigt sind. Der Hauptge­schäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Holzindus­trie (HDH), Dirk-Uwe Klaas weist darauf hin, dass es derzeit noch keine Norm für Böden aus Bambus gibt, und sich deshalb seit 2013 eine Arbeitsgruppe auf europäischer Ebene mit die­sen Produk­ten beschäftigt, um entsprechende Regelungen zu definieren.

Während zur Parkettherstellung in Deutschland überwiegend einheimische und europäische Holzarten - meist Eiche - ver­wendet werden, stammt das Rohmaterial für Bodenbeläge aus Bambus in der Regel aus Asien, insbesondere aus China. Die hauptsächlich verwendete Grasart ist Phyllos­tachys Hetero­cycla Pubescens, die in China als „Mao Zhu“ bezeichnet wird. KLaas gibt zu bedenken, dass Kunden bei der Anschaffung ei­nes Bambusbodens damit rechnen müssen, dass sie schlecht bezahlte Arbeitsplätze auf den Bambusplantagen und in den Herstellerwerken in China unterstützen.

Da oft auch qualitativ schlechte Ware nach Europa kommt, liegen normative Regelungen zu definierten Eigenschaften, zur Qualität und zu passenden Prüfverfahren auch im Verbrau­cher-Interesse. Deshalb soll nun auf europäischer Normungs­ebene (CEN) eine technische Arbeitsgruppe unter dem Bereich CEN/TC 175/WG 33 (Round and sawn timber - Specific user requirements - Timber flooring) valide Prüfungen und techni­sche Spezifikationen für Bodenbeläge aus Bambus erarbeiten..

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