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Stahl-Feuerschutztüren von Hörmann jetzt auch als zugelassene Außentüren erhältlich

(7.8.2013) Mit der neu zugelassenen Stahl-Feuerschutztür H3-1 erweitert Hörmann sein Programm an Feuer- und Rauchschutztüren um eine weitere Option: Erstmals können T30-Feuerschutztüren von Hörmann mit Allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulas­sung durch das DIBT auch als Außentüren eingesetzt werden.

Feuerhemmende Türen für Außenwände sind vor allem in dicht bebauten Gewerbeflä­chen notwendig, um ein Übergreifen des Feuers auf Nachbargebäude zu verhindern. Zur Pflicht werden sie, wenn der Abstand der Tür zu einem gegenüberliegenden oder angrenzenden (Eck-)Gebäude weniger als fünf Meter beträgt.

Nachdem der Tor- und Türhersteller bislang ein umfassendes Stahl-Feuerschutztüren­programm für den Innenbereich angeboten hat, kann Hörmann mit der erfolgreichen DIBT-Zulassung für die Stahl-Feuerschutztür H3-1 nun auch die Anforderungen für den Einsatz im Außenbereich erfüllen.

Die einflügelige T30-Tür kann neben seiner feuerhemmenden Funktion zusätzlich schalldämmend und einbruchhemmend bis Widerstandsklasse 2 (RC2) in Dickfalz aus­geführt werden. „Durch die ansichtsgleiche Systemoptik passt sie wie alle Hörmann Stahl-Feuerschutztüren unabhängig von ihrer Funktion perfekt zum übrigen Hörmann Feuerschutztürenprogramm und sorgt somit für eine harmonische Gesamtoptik des Gebäudes“, betont Heribert Monitz, Verkaufsleiter Feuer- und Rauchschutz bei Hör­mann. Weitere Feuerschutztüren für den Einsatz als Außentür in T60 und T90 Aus­führung sollen sich derzeit im Zulassungsverfahren befinden.

Weitere Informationen zu Feuerschutzaußentüren können per E-Mail an Hörmann angefordert werden.

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