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Sind Anschaffungsnebenkosten auch bei unentgeltlichem Immobilienerwerb absetzbar?

(2.6.2013) Wer eine Immobilie erwirbt und daraus Erlöse erzielt bzw. erzielen will, der kann die Anschaffungs­neben­kosten steu­erlich absetzen. Ist das aber auch so, wenn ein Objekt geerbt und nicht nicht mit Geld oder Kredit bezahlt wird? Nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern besteht auch dann eine Chance, die Kosten geltend zu machen. (Fi­nanzgericht Münster, Aktenzeichen 13 K 1907/10 E)

Der Fall: Eine Steuerzahlerin hatte als Mitglied einer Erbenge­meinschaft ein bebautes und vermietetes Grundstück geerbt. Das zog Folgekosten nach sich - wie zum Beispiel für Grundbuchein­tragungen. Diese Ausgaben machte die Steuerzahlerin als Wer­bungskosten geltend - was der Fiskus allerdings ablehnte. Seine Begründung: Im Zusam­menhang mit einem unentgeltlichen Erwerb (wie einer Erbschaft) könnten keine An­schaffungsnebenkosten entstehen, denn es fehle ja an der vorausgegangenen An­schaffung.

Das Urteil: Das Finanzgericht Münster sah das nicht so streng wie das zustän­dige Finanzamt. Zwar könne man die Nebenkosten im Falle eines unentgeltlichen Er­werbs nicht sofort in vollem Umfang geltend machen. Aber über mehrere Jah­re verteilt seien die Kosten durchaus abzuschreiben. Denn schließlich gehe es - trotz der Erbschaft - auch hier darum, langfristig Einkünfte aus einer Vermietung zu erzie­len.

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