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RAL Gütezeichen „Kunststoffbeläge Sportfreianlagen“ verspricht Sicherheit

RAL Gütezeichen „Kunststoffbeläge Sportfreianlagen“
  

(25.5.2013) Sportler stellen an Kunststoffböden und Kunststoff­rasen im Freien hohe Anforderungen. Der optimale Boden schont Gelenke und Bänder, ist bei Nässe rutschfest und zudem hart genug, damit die Bälle richtig springen. Beim Kunststoffrasen ist besonders wichtig, dass er den sportlichen Erwartungen gerecht wird und den Spielfluss nicht behindert. Kommunen, Schulträger oder Vereine, die bei der Ausstattung ihres Sportplatzes auf das RAL Gütezeichen Kunststoffbeläge Sportfreianlagen achten, sol­len sicher sein können, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Das gilt für die Qualität, die fachgerechte Erstellung und nicht zuletzt auch für die Umweltverträglichkeit. Anfang 2013 wurden die Bestimmungen des Gütezeichens überprüft und veränderten Normen angepasst. Vergeben wird das RAL Gütezeichen für ...

  • Kunststoffbeläge,
  • Kunststoffrasensysteme und
  • die elastischen Füllstoffe der Kunststoffrasensysteme.

Die Beschaffenheit des Materials und die Bearbeitung unterliegen strengen Bestim­mungen. Der Einbau von Kunststoffbelägen darf nur bei geeigneten Witterungsverhäl­tnissen erfolgen. Aus diesem Grund müssen während der Einbauzeit an der Baustelle täglich Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit aufgezeichnet werden. Festgehalten wird auch, dass die für einen Belag spezifischen Rezepturen eingehalten werden. Eine wichtige Rolle für die Sicherheit der Kunststoffböden spielen bündige Stöße und Näh­te, die weder die Optik noch die Sportfunktion beeinträchtigen. Für Kunstrasensyste­me wird der Nachweis erbracht, dass sie für bestimmte Sportarten geeignet sind.

Keine Gefahr für Boden oder Grundwasser

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Umweltverträglichkeit. Für Kunststoffböden, Kunst­rasensysteme und Füllstoffe muss in Laborverfahren sicher gestellt werden, dass sie weder für den Boden noch für das Grundwasser eine Gefahr darstellen. Voraussetzung für die Vergabe des Gütezeichens ist ferner, dass Ersteller und Hersteller über die ge­eigneten Werkzeuge, Maschinen und Produktionsstätten verfügen und Fachpersonal einsetzen. Die Unternehmen verpflichten sich, die Einhaltung der Güte- und Prüfbe­stimmungen stetig selbst zu überwachen. Einmal im Jahr findet zudem die unangemel­dete Überwachung durch einen Sachverständigen oder ein neutrales Prüfinstitut statt.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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