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TÜV Rheinland: Baustelle richtig ab- und versichern

(13.5.2013) Angehende Bauherren sollten sich im Vorfeld gut über die Rechtslage informieren - rät Ulrich Zerfaß, Baustellenexperte von TÜV Rheinland. Es müssen zu­nächst alle nötigen Genehmigungen eingeholt sowie der Bauantrag gestellt und be­willigt werden, und auch Versicherungen sollten eingeplant werden.

Absprachen schriftlich fixieren

Sinnvoll sei beispielsweise die Bauherrenhaftpflichtversicherung, da auf Baustellen schnell Unfälle passieren, bei denen teure Maschinen beschädigt oder Menschen ver­letzt werden. Ulrich Zerfaß empfiehlt weiter, Absprachen mit Handwerkern und Liefe­ranten keinesfalls nur mündlich zu tätigen, sondern immer schriftlich zu fixieren. Dabei spiele es keine Rolle, ob es um die Kosten einzelner Bauabschnitte, den jeweiligen Zeitaufwand, diverse Ausführungsdetails, veränderte Materialanforderungen, kleine Sonderwünsche oder aufwändige Änderungsvereinbarungen gehe.

Betreten der Baustelle vertraglich regeln

Auch sollte der Bauherr den Bau regelmäßig prüfen lassen, damit Mängel frühzeitig entdeckt und deren Ausbesserung direkt verlangt werden können. Ist der zukünftige Hausbesitzer nicht der Bauherr im baurechtlichen Sinne, also Grundstückseigentümer, sollte er vertraglich regeln, dass er Zugang zur Baustelle hat - und das bestenfalls auch zusammen mit Dritten, damit Sachverständige problemlos den Bautenstand prüfen können.

Für die sichere und sachgemäße Durchfühung des Bauvorhabens ist die Beauftragung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGe-Koordinator) sinnvoll. Die Aufgabe kann außer von entsprechend geschulten Fachkräften auch vom Bauherrn selbst, von Ingenieuren, Architekten oder Mitarbeitern der Bauverwaltung übernom­men werden, wenn sie die nötigen Fachkenntnisse vorweisen können.

Abschließend rät der TÜV-Baustellenexperte, zwischen Handwerkern und Bauherren einen Bauvertrag zur Gewährleistungspflicht abzuschließen ...

  • nach der Verdingungsordnung für Bauleistung (VOB)
  • jedoch mit einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Der Aufwand lohnt, handelt es sich doch in der Regel um die teuerste Anschaffung im Leben.

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