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VDI-Richtlinie 6036: Dauerhaft sichere Heizkörperbefestigung

(17.4.2013; ISH 2013-Bericht) Nicht fachgerecht montierte Heizkörper stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Bei entstehenden Sach- oder Personenschäden können Schadensersatzansprüche mit hohen Folgekosten gegen den ausführenden Hand­werksbetrieb oder den Planer entstehen.

VDI 6036 gibt vier Anforderungsklassen vor

Zur Verbesserung der rechtlichen Absicherung aller Beteiligten und zur Minimierung der Schadens- und Haftungsrisiken trägt die neue VDI 6036 bei, die Planer und Fachhandwerker bei der Berechnung möglicher Zusatzlasten auf Heizkörper unter­stützt. Die Richtlinie berücksichtigt die häufigsten Belastungen durch Fehlgebrauch wie ...

  • Anlehnen,
  • Nutzung als Sitzfläche oder Ablage sowie
  • Missbrauch als Leiter oder Trittfläche.

 Dabei treten Belastungen auf, die den Heizkörper und die Befestigungen in allen mög­lichen Kraftrichtungen beanspruchen. Für die praxisorientierte Auswahl der geeigneten Befestigung gibt die VDI 6036 vier Anforderungsklassen vor, um das jeweilige Anfor­derungsprofil des Heizkörpers zu bewerten. Diese gelten für die Befestigung von ...

  • Flachheizkörpern,
  • Heizwänden,
  • Konvektoren,
  • Designheizkörpern und
  • Röhrenradiatoren.

Für Unterflurkonvektoren, Deckenstrahlplatten sowie mobile Heizgeräte und Heizkörper in mobilen Räumen ist keine Einstufung vorgesehen.

Klasse I (Normale Anforderungen): Diese Klasse berücksichtigt den zu erwarten­den Fehlgebrauch und damit die zu erwartenden Zusatzbelastungen auf Heizkörper in Wohn- und Personalbereichen - also Bereichen, die Personen zugänglich sind, die ein hohes Maß an Vorsicht üben.

Klasse II (Erhöhte Anforderungen): In dieser Klasse werden die wahrscheinlichen Zusatzbelastungen in öffentlich zugänglichen Bereichen, Fluren und Treppenhäusern eingestuft. Hier wird zugrunde gelegt, dass u.a. wegen geringerer Achtsamkeit und der Vielzahl der Nutzer und damit einer gewissen Anonymität beim Fehlgebrauch eine fahrlässige Fehlbenutzung in Kauf genommen wird.

Klasse III (Hohe Anforderungen): Hier finden sich u.a. Klassenräume und Flucht­wege in öffentlichen Bereichen (z.B. Schule, Stadion, Krankenhaus, Bahnhof, Ein­kaufszentrum etc.), grob fahrlässiges und teilweise auch vorsätzliches Verhalten muss angenommen werden. Die hohen Belastungen stellen sich in Form von häufig bewusst rüder Behandlung im schulischen Bereich und in punktuell außergewöhnlicher Belastung im Notfall dar. Ein abgerissener Heizkörper im Flucht- und Rettungsweg kann schnell zur Katastrophe führen. Gemäß der Beschreibung betrifft diese Klasse somit den größ­ten Teil aller öffentlich und gewerblich genutzten Einrichtungen.

Klasse IV / Offene Klasse (Sehr hohe Anforderungen/Sonder-belastungen): Die Belastungen der Heizkörper in den in dieser Klasse eingestuften Gebäuden mit Sondernutzung, wie Justizvollzugsanstalten oder psychiatrische Einrichtungen, müs­sen im Einzelfall geprüft und bewertet werden. Gleiches gilt für Sonderanwendungen wie Geländer mit Heizfunktion oder Heizkörper, deren Abstand ab Unterkante bis Bo­den größer 1m beträgt, z.B. in Sportstätten.

Ergänzend zu den Lastannahmen bei Fehlgebrauch beschreibt die Richtlinie auch plan­mäßige Verkehrslasten, wie z.B. die zu erwartenden Lasten sowie die Sicherheitsbei­werte bei Nutzung eines Radiators als Bank.

Wandbaustoff von entscheidender Bedeutung

Bei der Auswahl der jeweiligen Befestigung ist der Wandbau­stoff von entscheidender Bedeutung. Leichtbaustoffe oder in­nen aufgebrachte Dämmschichten beeinflussen die Tragfähig­keit und stellen ein höheres Schadensrisiko dar. Auch diese Faktoren sind ein wesentlicher Bestandteil der VDI 6036.

Von Kermi gibt es zu diesem Thema eine 20-seitige Bro­schüre mit dem Titel „Innovative Befestigungstechnik konform mit der neuen VDI 6036“. Sie kann unter kermi.de > Unterlagen & Services > Heiztechnik > Prospekte > allgemein als PDF-Dokument aufgerufen werden (direkter PDF-Down­load).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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