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Ingenieure kritisieren BMWi und fordern vom Bundesrat eine Korrektur am Entwurf ihrer Honorarordnung


  

(15.4.2013) Kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode steht die seit 2009 vom Bundesrat geforderte Reform der Ho­norarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf der Zielgeraden und soll im Juni 2013 im Bundesrat abschließend behandelt werden.

Nach Bekanntwerden der Pläne von Bundeswirtschaftsminister Rösler kritisiert die Bundesingenieurkammer auf das Schärfste, dass das BMWi offensichtlich nicht gewillt ist, die im Jahr 2009 getroffene Fehlentscheidung über die Ausgliederung wesentlicher Planungsleistungen in den unverbindlichen Teil der HOAI zu korrigieren. Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer, sagte dazu in Berlin: „Trotz einiger richtiger Ansätze ig­noriert das BMWi in seinem Referentenentwurf zur HOAI 2013 nicht nur wesentliche und sachlich begründete Anliegen der Architekten und Ingenieure. Es setzt sich au­ßerdem auch über Beschlüsse des Bundesrates, der Wirtschaftsminister- und der Bau­ministerkonferenz der Länder hinweg.“

Der Bundesrat hatte bereits in seinem Beschluss vom 12.6.2009 ausdrücklich aner­kannt, dass ein Allgemeininteresse für eine verbindliche Regelung der Honorare für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanla­gen und für die in Anlage 1 der HOAI ausgegliederten Ingenieurleistungen besteht. Auch die Bauministerkonferenz und sogar die Wirtschaftsministerkonferenz hatten die Wiederaufnahme der Ingenieurleistungen der Anlage 1 in den verbindlichen Verord­nungsteil der HOAI für sachlich geboten gehalten.

Begründet wird die Haltung des BMWi mit nicht näher erläuterten europarechtlichen Bedenken, die nach einhelliger Auffassung des Berufsstands jedoch nicht stichhaltig sind. Denn mit der letzten HOAI-Reform im Jahr 2009 wurden alle grundsätzlichen Bedenken der Brüsseler EU-Bürokratie ausgeräumt, was u. a. mehrfach durch ent­sprechende Rechtsgutachten belegt wurde.

Für die Bundesingenieurkammer ist die willkürliche Herausnahme wesentlicher Pla­nungsleistungen aus dem verbindlich geregelten Teil der HOAI eine nicht hinzuneh­mende Diskriminierung des Berufsstandes, von dem ca. ein Drittel aller Ingenieurbü­ros existenziell betroffen sind. „Die immer weiter steigenden Anforderungen an die Qualifikation von Ingenieuren und die Qualität von Ingenieurdienstleistungen recht­fertigen keine Aufteilung in Leistungen erster und zweiter Klasse“, fasste Kammeyer das Meinungsbild der deutschen Ingenieure zusammen.

Die Bundesingenieurkammer fordert deshalb den Bundesrat auf, noch im Juni 2013 ei­nen korrigierenden Beschluss zu den Vorschlägen des BMWi zu fassen. „Es gibt meh­rere Bundesländer, die bereit sind, unsere Positionen im Bundesrat einzubringen und wir werden uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass es über den Bundesrat zu einer Kurskorrektur kommt.“

Die gemeinsamen Positionen von Architekten und Ingenieuren wurden am 4. März 2013 in einer gemeinsamen Resolution formuliert.

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