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„Asbest - Fluch der Todesfasern“: „jedes Gebäude vor Baujahr 1990 unter Asbestverdacht“

(7.4.2013) Auch 20 Jahre nach dem Verbot von Asbest in Deutschland sterben jährl­ich noch immer zirka 1.500 Menschen in Deutschland an den Spätfolgen ihrer Arbeit mit Asbest. Nach Schätzungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es bundesweit rund 190.000 Asbesterkrankte. Die Tendenz ist sogar steigend - das berichtete die ZDF-Umweltdokumentationsreihe „planet e.“ am Sonntag, 7. April, 13.30 Uhr, in dem Film „Asbest - Fluch der Todesfasern“ von Claus Schenk (siehe ZDF-Mediathek).


viel dünner/kleiner als ein menschliches Haar: Asbestfasern auf einem Fliegenauge/-körper

Trotz des Verbots wird Asbest vielfach nachgewiesen. Meist unerkannt steckt es zum Beispiel in alten Bodenbelägen, Fliesenklebern oder Fugenmassen. Öffentliche und pri­vate Gebäude sind gleichermaßen betroffen. Maschinen, Transformatoren oder be­stimmte Materialien in Zügen können ebenfalls asbestverseucht sein. Auch Leitungen der öffentlichen und privaten Wasserversorgung können Asbest enthalten.

Zunahme der Erkrankungen

Von einer durchgreifenden Asbestsanierung kann nicht die Rede sein. Mediziner rech­nen deshalb in den kommenden Jahren mit einer Zunahme der Erkrankungen, bedingt durch die lange Latenzzeit von rund 30 Jahren und durch neue Fälle. Asbestose, as­bestbedingter Lungen- und Kehlkopfkrebs sowie der gefürchtete Rippenfelltumor (Me­sotheliom) sind die Hauptfolgen der Arbeit mit Asbest. Doch nur ein Bruchteil aller As­bestopfer wird als berufskrank anerkannt. Den jahrelangen Kampf durch die Instanzen deutscher Sozialgerichte überleben die Schwerkranken meist nicht. Der emeritierte Ar­beitsmediziner Professor Hans Joachim Woitowitz erklärt gegenüber „planet e.“: „Es geht darum beweisen zu müssen, was vor 30, 40 Jahren am Arbeitsplatz auf den Tod­kranken eingewirkt hat. Welche Menge, welche Art, welche Dauer. Das kann er oft nicht.“

Inzwischen rollt eine zweite Gebäudesanierungswelle.

Häufig wurde in der Vergangenheit nicht fachgerecht gearbeitet. Außerdem sind viele Bauten aus den 60er und 70er Jahren jetzt am Sanierungspunkt angekommen. Allein in Berlin gelten mindestens 53.000 Wohnungen kommunaler Baugesellschaften als as­bestbelastet. Dazu kommt eine unbekannte Anzahl privater Haushalte. Sanierungs­experten gehen davon aus, dass jedes Gebäude vor Baujahr 1990 unter As­bestverdacht steht. Besonders heikel ist es, wenn Schulen, Kindergärten oder Kran­kenhäuser betroffen sind. Da kaum eine Kommune die milliardenschweren Sanierungen bezahlen kann, findet sich offiziell häufig die Verlautbarung, dass alles „sicher und ungefährlich“ sei.

Schild: Vorsicht Asbestfasern!

Das Europäische Parlament hat am 14. März 2013 in einer Resolution die EU-Kommission dringend aufgefordert, ver­bindliche Standards für eine sichere Asbestsanierung zu entwickeln, die gültig für alle Mitgliedsländer ist. Zudem drängt das Parlament die EU, dafür zu sorgen, dass alle asbestbedingten Krankheiten als Berufskrankheiten aner­kannt werden.

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