Baulinks -> Redaktion  || < älter 2013/0411 jünger > >>|  

Neue „EU-Holzhandelsverordnung“ verspricht Verbrauchern mehr Sicherheit

(3.3.2013) Heute (3. März 2013) tritt EU-weit ein neues Ge­setz gegen illegal geschlagenes Holz in Kraft, die so genannte „EU-Holzhandelsverordnung“. Damit sollen Verbraucher in Zu­kunft sicher sein können, dass ihre Holzprodukte aus legaler Waldnutzung stammen. Deutschland setzt die „European Tim­ber Regulation“ auf nationaler Ebene durch das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) um. Die Verordnung und das HolzSiG regeln von Unternehmen zu erbringende Nachweis­pflichten, die Kontrolle sowie die Sanktionen bei eventuellen Verstößen. Gab es hier bisher nur unzureichende Regelungen, so wird nachgewiesener Handel mit illegal geschlagenem Holz nun mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe belegt.

Die deutsche Holzwirtschaft begrüßt diesen Schritt ausdrück­lich: „Auch ohne ein spezielles Nachhaltigkeitszertifikat kann man sich künftig beim Einkauf von Holzprodukten innerhalb der EU sicher sein, nur le­gal erzeugte Holzprodukte zu kaufen“, verspricht Dr. Denny Ohnesorge, Geschäfts­führer des Deutschen Holzwirtschaftsrats e.V. (DHWR), dem Dachverband der indus­triellen und handwerklichen Betriebe sowie der mit Holz handelnden Unternehmen in Deutschland.

Nachhaltigkeitszertifikate zukünftig obsolet?

Bekannte Nachhaltigkeitszertifikate - wie beispielsweise FSC - sollen mit den neuen EU-Vorschriften an Bedeutung verlieren. Das ist nach Meinung von Lars Schmidt von der Deutschen Säge- und Holzindustrie (DSH) auch gut so: „Das Siegel FSC führt die Verbraucher in die Irre. Es verrät nicht, woher das Holz kommt und ob die Waldwirt­schaft des Herkunftslandes den Gesetzen in Deutschland entspricht.“ Auch kritisiert Schmidt den gegenwärtigen „Siegel-Dschungel“: „Es gibt zu viele Umweltsiegel - die Verbraucher können sich kaum noch orientieren.“ Wie wichtig die Umsetzung der neu­en Holzhandelsverordnung ist, macht Lars Schmidt auch am aktuellen Pferdefleisch-Skandal fest: „Täuschungen erscheinen häufig immer noch zu einfach und lukrativ. Die Überwachung von Produkten muss funktionieren und die Herkunft der Rohstoffe zu je­dem Zeitpunkt lückenlos nachvollziehbar sein.“ Lars Schmidt lobt: „Das neue Holzge­setz sagt dem illegalen Holzeinschlag den Kampf an.“

Wenig Änderungen für die deutsche Forst- und Holzwirtschaft

Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz schließt zwar eine Gesetzeslücke, der Handel mit illegal geschlagenem Holz spielt in Deutschland jedoch kaum eine Rolle - dies belegt zumindest das jüngste „WWF-Regierungsbarometer Holz“. Mit diesem bewertet der World Wide Fund for Nature (WWF) die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags in den EU-Mitgliedsstaaten. Deutschland liegt hier zusam­men mit Großbritannien und den Niederlanden auf Rang eins. „Daher ändert sich für deutsche Unternehmen der Holzindustrie auch nicht viel“, so Ohnesorge. Importeure von Holz müssen jedoch künftig ein Sorgfaltspflichtsystem anwenden, das die Legali­tät der importierten Ware anhand von belastbaren Dokumenten sicherstellt. Kontrol­liert werden sie dabei von den Zollbehörden und der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft. „Der Handel mit Holz ist damit teilweise stärker geregelt als der Handel mit Nahrungsgütern“, erklärt der Geschäftsführer des DHWR. Ob die neue Verordnung allerdings den erhofften Erfolg im Kampf gegen die Tropenwaldzerstörung bringt, bleibt nach Meinung des DHWR abzuwarten.

Zu den Änderungen hat der DSH zusammen mit dem Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) für die Unternehmen einen Informationsflyer (direkter PDF-Download) sowie einen Fragen- und Antwortenkatalog (direkter PDF-Download) zusammengestellt.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH