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Umstellung der Notrufsysteme in Aufzügen durch Digitalisierung der Telekommunikation

(1.3.2013) Derzeit befindet sich die Deutsche Telekom in ei­nem Prozess, das analoge Festnetz abzuschalten und durch ein neues IP-basiertes Netz namens NGN (Next Generation Network) zu ersetzen. Damit stellt sich die Frage, inwieweit die geplante Abschaltung des analogen Netzes sich auf den Betrieb der Notrufsysteme in Aufzügen auswirkt.

Laut LiftConsulting aus Wiesbaden sehen sich die Betreiber von Aufzügen speziell mit zwei Herausforderungen konfron­tiert: So muss geklärt werden, ...

  • ob die vorhandenen Wählgeräte von Aufzugnotrufsystemen sowie von Gefahren- und Störmeldeanlagen in einem IP-basierten Netz noch zuverlässig funktionie­ren, und
  • wie Betreiber speziell von mehreren Aufzügen die Umstellung logistisch und zeit­lich bewerkstelligen können.

Die deutsche Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die europäische Normge­bung EN 81-28 schreiben vor, dass Betreiber von Aufzügen diese mit einem geeigne­ten Notrufsystem und einer Aufschaltung zu einer ständig besetzten Stelle ausstatten müssen. Allerdings fallen noch viele Aufzüge unter den Bestandsschutz. Das bedeutet, die dort verbaute Aufzugnotruftechnik entspricht nicht der EN 81-28 oder TRBS 2181. Der Bestandsschutz schützt aber den Aufzugbetreiber nicht vor einer Haftungsforde­rung. Denn in einem Schadensfall wird in der Regel der aktuelle Stand der Technik als Bewertungskriterium herangezogen. Daraus folgt, dass Aufzugbetreiber wie z.B. Woh­nungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen möglichst zeitnah ihre Aufzüge mit modernen Aufzugnotrufsystemen ausstatten sollten.

Weitere Informationen zur Umstellung von Notrufsystemen in Aufzügen können per E-Mail an LiftConsulting angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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