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EuP-Richtlinie: Seit 2013 neue Vorgaben für Umwälzpumpen

(9.1.2013) Ab 1. Januar 2013 gelten im Rahmen der EU-Richtlinie für energieverbrau­chende Produkte (EuP) neue Vorgaben für die Energieeffizienz von Umwälzpumpen. Konkret schreibt die Verordnung EG 641/2009 vor, dass Nassläuferpumpen mit einer hydraulischen Leistung zwischen 1 und 2.500 Watt einen Energie-Effizienz-Index (EEI) von maximal 0,27 haben müssen. Nur Produkte, die diese Vorgabe erfüllen, dürfen das CE-Zeichen tragen und in einem EU-Land verkauft werden. Betroffen sind die meisten Umwälzpumpen in der Heizungstechnik. Ab 2015 wird die Vorgabe auf den Grenzwert 0,23 verschärft.

Grundfos Alpha2 und Magna3 

In der Praxis bedeutet die Richtlinie, dass seit Januar 2013 rund 80 Prozent der heute noch lieferbaren Modelle nicht mehr CE-konform sind. Einen Energie-Effizienz-Index von maximal 0,27 erreichen fast nur Hocheffizienzpumpen, die den Anforderungen des heutigen Energielabels der Klasse A entsprechen.

Laut EU-Berechnungen ermöglicht die Richtlinie bei Umwälzpumpen eine Einsparung von 23 Terawattstunden Energie und senkt damit den CO₂-Ausstoß in der EU um mehr als 10 Millionen Tonnen pro Jahr.

Die Richtlinie betrifft nur neu in Verkehr gebrachte Pumpen, ein Austausch alter Mo­delle ist nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt beispielsweise Grundfos allen Fachhandwerkern, den vorzeitigen Austausch bei Auftraggebern aktiv anzuspre­chen, um Einsparpotenziale zur Schonung des Geldbeutels und der Ressourcen zu nut­zen. So verbraucht die neue Grundfos Alpha2 bis zu 87 Prozent weniger Energie als ein typisches ungeregeltes Referenzmodell der Effizienzklasse D. Selbst der Austausch einer nur wenige Jahre alten Pumpe kann sich angesichts der enormen Wirkungsgrade der neuen Modelle wirtschaftlich rechnen. Der positive Effekt für die Umwelt wirkt sich dabei schon ab dem ersten Tag aus.

Weitere Informationen zu EuP-konformen Umwälzpumpen können per E-Mail an Grundfos angefordert werden.

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