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Webinar am 29.11.: Honorarfeinheiten und Abrechnung beim „Bauen im Bestand“

Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, öbuv Sachverständiger für Honorare und Leistungen der Architekten(25.11.2012) Die Praxis des Honorarsachverständigen lehrt, dass Planungsbüros bei Aufträgen im Bestand eine Menge an Honorar verschenken. Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Sie­mon, öbuv Sachverständiger für Honorare und Leistungen der Archi­tekten, will in einem kostenpflichtigen Online-Seminar am 29.11. (Donnerstag) von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Stell­schrau­ben vorstellen, mit denen Leistungen im Bestand leistungsge­recht abgerechnet werden können. Folgende Themen stehen auf der Agenda:

  • Honorarzonen beim Bauen im Bestand: Diese Fallstricke gilt es zu vermeiden
  • Umbauzuschlag: Wann kann er abgerechnet werden und in welcher Höhe?
  • Honorar für Brandschutzkonzepte bei Umbauten: Das sollten Sie wissen
  • Änderungsplanungen beim Bauen im Bestand: So berechnen Sie Ihren Honorar­anspruch
  • Kostenerhöhungen beim Bauen im Bestand: Empfehlungen zum richtigen Umgang
  • Abrechnungen bei Um- und Erweiterungsbauten: Ein oder zwei Objekte?
  • Besondere Leistungen beim Bauen im Bestand: So setzen Sie Honorar durch
  • Instandsetzungen ohne Zuschlag: Ab sofort nur noch Ausnahme statt Regelfall
  • Erfolgshonorar beim Bauen im Bestand: So vereinbaren Sie es richtig
  • VOF-Verfahren bei Umbauten: Darauf müssen Bieter achten

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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