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PDR und bvse fordern stoffliches Recycling auch für Sonderabfälle

(14.11.2012) Mit einer Kunstaktion warben der Spezialrecycler PDR und der Bundes­verband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) in Berlin für die Stärkung des stofflichen Recyclings: Aus einer alten PUR-Schaumhartplatte fertigte der Recycling­künstler Tobias Werner einen Phoenix – das klassische Symbol für die Wiedergeburt. Anlass für die Aktion war die Vorstellung einer aktuellen Ökobilanz, die nachweist, dass die vorrangigen Ziele der Kreislaufwirtschaft, nämlich die Rückgewinnung von Wertstoffen, auch mit bestimmten Sonderabfällen erreicht werden können.

PDR-Geschäftsführer Thomas Hillebrand (links) und bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock 

Laut dieser Studie ist es ökologisch vorteilhafter, die als gefährlicher Abfall, sprich Sonderabfall eingestuften PUR-Schaumdosen einschließlich ihrer Inhaltsstoffe zu recy­celn als lediglich die Verpackungseinheiten zu verwerten und den „Rest“ zu verbren­nen. Rund 25 Millionen Dosen werden jährlich in Deutschland für Dicht- und Dämm­arbeiten eingesetzt. „Umwelt- und Ressourcenschonung erreichen wir am besten da­durch, dass wir Abfälle wiederverwerten“, erklärte bvse-Geschäftsführer Eric Rehbock. „Die Ökobilanz zeigt, dass auch Sonderabfälle wie Phoenix immer wieder auferstehen können, wenn man sie getrennt erfasst“, ergänzte PDR-Geschäftsführer Thomas Hille­brand. Sein Unternehmen hat sich auf das zweite Leben gebrauchter PUR-Schaumdo­sen sowie anderer Sonderabfälle spezialisiert.

Rehbock und Hillebrand fordern, dem stofflichen Recycling mehr Gewicht zu verschaf­fen. Dies könne dadurch geschehen, dass die energetische Behandlung künftig nur zugelassen wird, wenn sie ökologisch nachweislich besser ist als die stoffliche. Für Clemens Stroetmann, Rechtsanwalt und Staatssekretär a.D. im Bundesumweltminis­terium ist es bezüglich der PUR-Schaumdosen einschließlich ihrer Inhaltsstoffe schon nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Pflicht, außer der Verpackung auch die Treibmittel und das in der Dose verbleibende Prepolymer zu verwerten. „In der Abfallhierarchie des §6 Abs. 1 KrWG steht das Recycling eindeutig vor der ener­getischen Verwertung“, sagte Stroetmann. Mit der Ökobilanz sei der Nachweis er­bracht, dass durch das PDR-Verfahren der Schutz von Mensch und Umwelt unter Be­rücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet wird.

Das ganzheitliche Recycling mit einer Verwertungsquote von 95 Prozent, wie es die PDR betreibt, verbraucht zwar zunächst mehr Energie als das Konkurrenzsystem. Die Gutschriften aus den zurückgewonnen Rohstoffen und Produkten sind aber so hoch, dass sie diesen Energieeinsatz mehr als ausgleichen. Erstellt hatte die Studie die auf Lebenszyklusanalysen spezialisierte PE International AG.

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