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„Initiative pro AGB-Recht“ warnt vor Wettbewerbsverzerrung beim Vertragsrecht

(23.9.2012) Beim Deutschen Juristentag 2012, der vom 18. bis 21. September in Mün­chen stattfand, ging es u.a. um das Vorhaben internationaler Anwaltskanzleien und Großkonzerne, das AGB-Recht aufzuweichen. Das Verbändebündnis „Initiative pro AGB-Recht“ setzt sich dagegen für die Beibehaltung des bestehenden Rechts ein, um Benachteiligungen für kleine und mittelständische Betriebe zu verhindern.

Internationale Anwaltskanzleien und einige Großkonzerne fordern mehr Vertragsfreiheit und sprechen sich für eine Lockerung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingun­gen bei Verträgen zwischen Unternehmen aus. Der Versuch, auf dem Juristentag Beschlüsse für eine Aufweichung der AGB-Kontrolle herbeizuführen, schließt an die intensiven Lobbybemühungen der letzten Monate auf dem Berliner Parkett an.

Dem Widerstand der „Initiative pro AGB-Recht“ ist es laut eigener Einschätzung zu verdanken, dass Gesetzesänderungen bislang ausblieben. Die positive Bilanz des AGB-Rechts für den überwiegenden Teil der Unternehmen darf nicht den Interessen einiger weniger geopfert werden, ist die klare Aussage einer gemeinsam verfassten Erklärung in Vorbereitung auf den Deutschen Juristentag. Die Initiative warnt davor, die Ver­tragsfreiheit für wirtschaftlich überlegene Unternehmen auf Kosten schwächerer Ver­tragspartner zu ändern. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe sich im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen bewährt und es gebe keinen Grund für Modifikationen.

Bei der Initiative handelt es sich um ein Bündnis aus Verbänden aller Wirtschaftsberei­che, das immer mehr Unterstützung findet: Das Handwerk und bedeutende Industrie­branchen sind ebenso engagiert wie der Bauernverband, Handelsverbände und die Markenwirtschaft. Die Initiative vertritt bundesweit über 1,5 Millionen Betriebe mit 10 Millionen Beschäftigten und einem Umsatz von rund 2.800 Milliarden Euro.

Laut Verbändebündnis spielt das „Kleingedruckte“ in Verträgen zwischen Unternehmen eine wichtige wirtschaftliche Rolle. Klauseln, die nachteilig von den gesetzlichen Re­geln abweichen, sind oft nicht wirksam. Dies stellt sicher, dass kein Vertragspartner seine Marktmacht ausnutzen kann, um sich einen wettbewerbsverzerrenden Vorteil zu verschaffen. Ein solcher Schutz ist zum Beispiel dann notwendig, wenn wirtschaftlich überlegene Marktteilnehmer für sich in Anspruch nehmen, Rechnungen erst nach drei Monaten zu bezahlen, die Haftung für sich günstig zu gestalten oder Vertragsstrafen ohne Verschulden zu verlangen.

Die Verbändeallianz, die Unternehmen aller Größenklassen vertritt, setzt sich daher für das deutsche AGB-Recht in seiner bestehenden Form ein. Sie betont, dass die Ver­tragspartner individuell jeden gesetzlich zulässigen Inhalt vereinbaren können. Das deutsche AGB-Recht habe eine Transparenz, Ausgewogenheit und Rechtssicherheit erreicht, die kaum eine andere Rechtsordnung biete. Von diesen Vorteilen profitieren alle Marktteilnehmer.

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