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Sichere Treppen in Kindertagesstätten

(30.8.2012) Was ist bei der Planung einer Treppe für Kinder­tagesstätten zu berücksichtigen? Laut Deutschem Institut für Treppensicherheit e.V. (DIT) aus Augsburg gibt es vier kriti­sche Punkte - nämlich ....

  • die Ausgestaltung und Rutschsicherheit der Stufen,
  • ein absturzsicheres Geländer,
  • die Ausrüstung mit griffsicheren Handläufen auf beiden Seiten der Treppe und
  • der Treppenlauf selbst.

Bei der Detailplanung ist es wichtig, sich folgende Fragen zu stellen:

  • Können Kinder durch Öffnungen fallen oder krabbeln?
  • Besteht die Gefahr, dass sie sich mit den Fingern verfangen oder den Kopf beim Spiel einklemmen?
  • Lädt das Treppengeländer zum Klettern oder Rutschen ein?
  • Finden die Benutzer an Handläufen Halt?

Praktische Tipps zur konkreten Ausgestaltung geben auch die Präventionsabteilungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Die Beratung ist für die versicherten Un­ternehmen kostenfrei. Vorteil dieser Beratung ist, dass die danach erstellten Anlagen und Aufenthaltsbereiche den Vorschriften entsprechen.

rutschhemmend, farblich abgehoben,  abgerundete Vorderkanten

Für den Bodenbelag von Treppen in Kitas gilt: Im Innenbereich muss er aufgrund der kinderspezifischen Nutzung rutschhemmend der Bewertungsgruppe R 9 nach GUV 181 (Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“) entsprechen, in Eingangsbereichen außen mindestens der Bewertungs­gruppe R 10 V4 oder R 11. Um Sturzunfälle am Übergang zwischen Treppe und Podest zu vermeiden, sollten nebeneinanderliegende Fußbodenbeläge benachbarten Rutsch­hemmklassen angehören. Außerdem lassen sich Stufen optisch gut erkennen, wenn sie sich farblich unterscheiden. Zusätzlich sollten die Vorderkanten der Trittstufen farblich markiert sein. Um Verletzungen zu vermeiden, sollten die Kanten einen Abrundungs­radius von 2 Millimeter oder mehr haben oder entsprechend gefast oder gebrochen sein.

Unfallfalle Treppengeländer

Besondere Aufmerksamkeit muss der Planer auf das Treppengeländer richten. Die Höhe des Treppengeländers bemisst sich nach der Absturzhöhe: Die Mindesthöhe beträgt in den meisten Bundesländern einen Meter, in Sachsen sind es sogar 1,10 m. Ab zwölf Metern sind es immer 1,10 m. Darüber hinaus sollte der Planer alles vermeiden, was Kinder zum Klettern oder Rutschen anregen könnte. Umwehrungen (Geländer) verleiten nicht zum Klettern, wenn sie keine leiterähnlichen Gestaltungselemente aufweisen und die Geländer mit Füllstäben oder flächigen Füllelementen ausgeführt werden. Letztere dürfen wiederum keine Fangstellen für Finger und Kopf aufweisen. Darauf ist beispiels­weise bei der Verwendung von Lochblechen zu achten.

Sind in der Kita auch Kinder unter drei Jahren, sollte der Abstand zwischen den Git­terstäben gemäß der DIN 1176-1 höchstens 8,9 cm betragen. Bei älteren Kindern reicht ein Abstand bis zu 11 cm.

So viel Spaß es auch macht: Kinder dürfen die Geländer nicht herunterrutschen. Sie können sich dabei lebensgefährlich verletzen, wenn sie das Gleichgewicht verlieren. Deshalb muss die Umwehrung hoch genug sein, so dass auch große Kinder nicht darauf klettern können. Oder sie muss durch geeignete Gestaltungselemente ab­schnittsweise unterbrochen sein. Auf das Geländer geschraubte Kugeln sollten aller­dings unbedingt vermieden werden, weil sich besonders Jungen daran verletzen kön­nen. Entscheidet sich der Planer für einen Aufsatz auf dem Handlauf, muss dieser so abgeflacht sein, dass sich ein Kind daran nicht verletzen kann, wenn es trotzdem versucht zu rutschen.

Handläufe müssen allen Kindern Halt bieten

Treppen in Kindergärten müssen auf beiden Seiten durchgehende, feste und griffsi­chere Handläufe ohne freie Enden aufweisen. Griffsicher sind Handläufe in runder oder ovaler Ausführung bei einem Durchmesser zwischen 3,5 und 4,5 cm. Um den Anforde­rungen der DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) zu entsprechen, ist eine Höhe zwischen 85 und 90 cm vorgeschrieben. Betreut die Kita auch unter Dreijährige sollte zudem auf beiden Seiten der Treppe ein zusätzlicher zweiter Handlauf darunter angebracht wer­den. Das DIT empfiehlt dies auch bei älteren Kindern. Als Höhe für den niedrigeren Handlauf variieren die Angaben der Unfallversicherungsträger je nach Alter der anwe­senden Kinder zwischen 60 und 80 cm Höhe. Wichtig ist hierbei, dass der untere Handlauf nicht zum Klettern verleitet. Außerdem dürfen zwischen den Handläufen keine Fangstellen für den Kopf entstehen. Das heißt konkret: Die Abstände zwischen den Handläufen müssen entweder kleiner als 8,9 cm oder größer als 23 cm sein.

Gerader Treppenlauf

Treppen in Kindergärten sollen einen geraden Verlauf haben. Bei Flucht- und Ret­tungswegen sind gewendelte Treppen sogar unzulässig. Die Stufen sollen als ge­schlossene Setzstufen ohne Unterschneidungen ausgeführt werden. Öffnungen, die durch fehlende Setzstufen entstehen, dürfen nicht größer als 8,9 Zentimeter sein. Die Stufen sind klassisch nach den Empfehlungen der Treppennorm auszuführen. Damit die Treppe gut und sicher begehbar ist, muss sie eine gleichmäßige Steigung aufweisen. Die Stufenhöhe ist kleiner oder gleich 17 cm zu wählen. Die Auftrittsflächen müssen größer oder gleich 28 cm sein.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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