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Trittschalldämmung bei erhöhten baulichen Brandschutzanforderungen

schwer entflammbar(11.7.2012) Die DIN EN 13501 ist das europäische Pendant zur nationalen Klassifizierung von Baustoffen nach DIN 4102. In der DIN EN 13501 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ vom Januar/Februar 2010 werden sieben europäische Baustoffklassen (Euroklassen) unterschieden: A1, A2, B, C, D, E und F. Weitere Untertei­lungen untersuchen ...

  • Brandnebenerscheinungen wie Rauchentwicklung (s = smoke, Klassen s1, s2 und s3) oder
  • brennendes Abtropfen/Abfallen (d = droplets, Klassen d0, d1 und d2) von Bau­stoffen.
  • Bodenbeläge gehören zur Klasse „fl“ (floorings).

Auch wenn die Klassifizierungen nach DIN 4102 und nach der europäischen DIN EN 13501-1 nicht 1:1 übertragbar sind, können jedoch die noch aktuellen bauaufsicht­lichen Benennungen (nicht brennbar, schwer entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbar) sowohl den neuen europäischen als auch den nationalen Bezeich­nungen zugeordnet werden - siehe Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten.

Wenn z.B. die Trittschalldämmung erhöhte bauliche Brandschutzanforderungen erfüllen muss (B1 bzw. Cfl-s1), dann bietet sich beispielsweise „Damtec resistant cork“ an - passend für den Wohn- und Objektbereich. Durch die gezielte Rohstoffauswahl ist die Dämmunterlage laut bauaufsichtlicher Benennung „schwer entflammbar“. Sie kann unter Parkett, Laminat, Teppich und Fliesen verlegt werden. Für den Einsatz unter Linoleum und PVC wurde die einseitig geschliffene Variante „Damtec resistant cork G“ konzipiert.

Die Entscheidung, ob ein schwer entflammbarer Bodenbelag oder eine schwer ent­flammbare Trittschallunterlage erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Landesbau­ordnung ab.

Weitere Informationen zu Damtec resistant cork können per E-Mail an Kraiburg angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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