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Kompromiss bei der Solarförderung! MAP für dezentrale Speicher?

(28.6.2012) Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat im Streit um die Förderung von Solarstrom einen Kompromiss erzielt. Danach bleibt die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Vergütungssätze um bis zu über 30% für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 1. April 2012 bestehen.

Grafik aus dem Märzbeitrag „2012er Gesetz zur Kürzung der Solarstromförderung 

Da die Einspeisetarife - wie bereits vom Bundestag geplant - monatlich gekürzt wer­den (Stichwort: monatliche Degression), können die folgenden, rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft tretenden Tarife nur noch als Berechnungsbasis dienen:

  • 0 bis 10 kW: 19,5 Cent
  • 10 bis 40 kW (neu eingeführte Leistungsklasse): 18,5 Cent
  • 40 bis 1.000 kW: 16,5 Cent
  • 1.000 bis 10.000 kW: 13,5 Cent
  • Freiflächen bis 10 MW: 13,5 Cent

Bei Solarstromanlagen zwischen 10 und 1.000 Kilowatt werden nur noch 90% der Jahresstrommenge vergütet. Große Photovoltaik-Anlagen erhalten nur bis zur Obergrenze von zehn Megawatt Leistung eine Einspeisevergütung. Für Anlagen auf Konversionsflächen (ehemalige Militärgelände, Mülldeponien o.ä.) soll es über eine Rechtsverordnung Ausnahmeregelungen geben.

Bei 52 Gigawatt Gesamtleistung ist Schluss!

Neu ins Gesetz aufgenommen wird eine absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamt­leistung, ab der es keine Förderung für neue Anlagen mehr gibt, weil das Gesamtaus­bauziel erreicht ist. Bis dahin bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt ohne Absenkung erhalten. Der Bundestag wollte den Zubaukorridor noch schrittweise reduzieren.

Nur geringfügige Änderungen sieht der Kompromiss bei Solarparks vor: Für die Zusam­menfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage gilt künftig ein Um­kreis von 2 statt bisher 4 Kilometern. Die Begrenzung auf 10 Megawatt bleibt dagegen erhalten.

Dezentrale Speicher sollen Marktanreizprogramm bekommen

In einer Protokollerklärung - die allerdings nicht formeller Bestandteil des Vermittlungs­vorschlags ist - sichert die Bundesregierung zu, ein neues technologieoffenes Markt­anreizprogramm (MAP) mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der staatlichen KfW-Bank zu initiieren. Spätestens ab dem 1. Januar 2013 soll sie dieses Programm mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro unterstützen.

Außerdem kündigt die Bundesregierung an, die Mittel zur Erforschung regenerativer Energieversorgungssysteme, anwendungsnaher Photovoltaik-Systemlösungen und Produktionstechnologien substanziell zu erhöhen.

Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Voraussichtlich werden sich beide Häuser bereits in dieser Woche (26. Woche 2012) mit dem Gesetz beschäftigen.

Die bisherigen Einspeisetarife für Solarstrom sollen mit Erreichen einer gesamtinstal­lierten Leistung von 52 Gigawatt auslaufen ­ seit 1990 sind bisher etwa 27 Gigawatt (Stand Ende April) installiert worden. Der Einspeisevorrang soll hingegen erhalten bleiben. Die Bundesregierung plant, rechtzeitig vor Erreichen dieses Wertes eine An­schlussregelung vorzulegen.

Reaktionen zur Einigung im Vermittlungsausschuss

Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)

Der BSW-Solar begrüßt die geplante Abmilderung der Fördereinschnitte, weil vor allen Dingen Investoren von kleinen und mittleren Solarstromanlagen etwas begünstigt werden. Er befürchtet aber, dass die Korrekturen nicht weit genug gehen. In einer ersten Bewertung äußerte sich Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesver­bandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) dazu wie folgt: "Der erste Gang ist damit vielleicht wieder eingelegt, die Handbremse bei der Energiewende aber nicht gelöst."

Die Solarwirtschaft spricht sich nicht grundsätzlich gegen einen weiteren Abbau der Solarstromförderung aus, hält die geplanten Einschnitte aber nach wie vor für zu hoch. Da die Solarstromförderung zukünftig jährlich um bis zu 29 Prozent reduziert werden soll, befürchtet der Branchenverband, dass die Kostenentwicklung der Photo­voltaik damit auf Dauer nicht Schritt halten kann.

Der BSW-Solar weist außerdem darauf hin, dass nach jüngsten Berechnungen der Prognos AG der weitere Ausbau der Solarstrom-Nutzung in Deutschland finanziell kaum noch ins Gewicht falle. Eine Verdoppelung des Anteils der Solarenergie am deutschen Strom-Mix von 3,2 Prozent (2011) auf knapp 7 Prozent (2016) würde die Stromtarife in den nächsten vier Jahren um lediglich 2,5 Prozent ansteigen lassen:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Die dena bezeichnet den Kompromiss von Bund und Ländern zur Solarförderung als nicht optimal. Durch die Deckelung der Gesamtleistung auf 52.000 Megawatt werde es zu einer weiteren Erhitzung des Solarmarktes mit einem entsprechenden Ansturm auf die Fördergelder sowie einem unkontrollierten Ausbau der Photovoltaik in den nächsten Jahren kommen, von dem vor allem auslän­dische Hersteller von billigen Modulen pro­fitieren würden. Der Kompromiss werde zudem der Tatsache nicht gerecht, dass es heute besonders um die Integration der Photovoltaik in das Elektrizitätssystem gehe. Davon würden insbesondere deutsche Hersteller profitieren, die entsprechende Sys­teme entwickeln. "Deutschland kann sich nur dann auf diesen Märkten behaupten, wenn wir innovative Systeme anbieten", betonte Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. Auch das Scheitern der Verhandlungen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung sieht die dena als Schaden für die deutsche Wirtschaft.

Schon heute kann an manchen Tagen der Solarstrom gar nicht mehr vom Netz aufgenommen werden. Kohler fordert deshalb: "Sinnvoll wäre es stattdessen, den Ausbau auf jährlich 2000 Megawatt zu beschränken. Dann könnte man den Solaraus­bau besser steuern und intelligent in das Netz integrieren. Das Geld, das jetzt in die Subventionierung der Photovoltaik fließt, wäre besser dort eingesetzt, wo es am wirtschaftlichsten ist: in der Gebäudesanierung."

Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller kommentiert die Ergebnisse aus der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vor der parla­mentarischen Sommerpause folgendermaßen: "Durch den Einsatz von Bundesumwelt­minister Peter Altmaier ist es gelungen, für die nächsten Jahre wieder eine verlässliche Perspektive für die Förderung der Photovoltaik in Deutschland herzustellen. Der Kom­promiss wird deutliche Kostenentlastungen für die Energiewende bringen, ohne den weiteren Ausbau der Solarenergie abzuwürgen. Allerdings bleibt die Bundesregierung die Antwort schuldig, wie die Photovoltaiknutzung ins Energiesystem eingebunden werden soll, wenn sie nach 2020 deutlich mehr als zehn Prozent zur Stromversorgung in Deutschland beitragen soll."

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

Der BDEW begrüßt, dass der Ausschuss sowohl die Größenordnung der Absenkung, als auch den Stichtag 1. April 2012 beibehalten will. Hildegard Müller, die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums, erklärt: "Die Einigung des Vermittlungsausschusses bei der Anpassung der Solarförderung ist aus Sicht der Ener­giewirtschaft ein Schritt in die richtige Richtung, da für alle Akteure nun vor der politi­schen Sommerpause Planungssicherheit gewährleistet wird. ... Die beschlossene Ab­senkung bedeutet, dass je mehr Photovoltaik-Anlagen zugebaut werden, desto schneller sinkt die Vergütung - und zwar ohne weitere gesetzgeberische Eingriffe. Dies könnte einen befürchteten Endspurt beim Photovoltaik-Zubau abfedern.

Zum ersten Mal hat die Politik zudem das Ende der Förderung einer Erzeugungsart festgelegt. Die installierte Leistung von 52.000 Megawatt (MW), ab der die Förderung enden soll, stellt die Energiewirtschaft nichtsdestotrotz langfristig vor enorme Heraus­forderungen. Es kommt nun darauf an, dass der zukünftige Zubau eine angemessene Geschwindigkeit aufnimmt, die es vor allem ermöglicht, den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau zu synchronisieren.

Durch den festgelegten Zubaukorridor von 2.500 MW bis 3.500 MW pro Jahr und der vierteljährlichen Revision der Anpassung der Regelsätze ist der BDEW einerseits zu­versichtlich, dass der Zubau an Photovoltaik abgesenkt werden kann. Andererseits sehen wir mit Sorge, dass der Bürokratieaufwand insbesondere für die Netzbetreiber weiter steigen wird.

Das sogenannte PV-Marktintegrationsmodell wurde laut den Beschlüssen des Vermitt­lungsausschusses auf größere Anlagen zwischen 10 kW und 1 MW beschränkt. Ins­besondere die Hausdachanlagen fallen damit aus diesem Modell heraus. Dies war eine der Forderungen des BDEW, da damit enorme Abwicklungskosten und Bürokratie ver­mieden werden können. Es ist außerdem zu begrüßen, dass die sogenannte Manage­mentprämie innerhalb des Marktprämienmodells reduziert werden soll. Auch der BDEW hat immer erklärt, dass aufgrund der Erfahrungen mit diesem Modell schrittweise Anpassungen vorgenommen werden müssen. Dies haben Bund und Länder nun richtigerweise getan."

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