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9-Punkte-Forderungskatalog der Deutschen Umwelthilfe zur Solarförderung

Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)(17.6.2012) Anlässlich des ersten Treffens des Vermittlungs­ausschusses aus Bundesrat und Bundestag zur künftigen Solarstrom-Förderung in Deutschland am 13. Juni 2012 hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) Bund und Länder auf­gefordert, den weiteren Zubau von Photovoltaik-Kapazitäten in Deutschland sicherzustellen. Wegen der in den vergange­nen Jahren und zu Jahresbeginn im Rahmen des EEG 2012 in Kraft getretenen Regelungen zur massiven Absenkung der Vergütung neuer Solarstromanlagen werde der weitere Zubau den Strompreis nicht mehr wesentlich erhöhen. Dennoch komme es darauf an, die Kosten der Energiewende so gering wie möglich zu halten, sie gerechter zu verteilen und nicht länger zugunsten großer Teile der Industrie auf die privaten Haushalte und den Mittelstand abzuwälzen.

"Wer wie Deutschland ein neues Energiesystem auf den Säulen Energieeffizienz, Wind und Sonne errichten will, kann nicht gleichzeitig den Zubau der Photovoltaik auf Zeit­lupe stellen, ohne sich unglaubwürdig zu machen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Genau das habe aber die schwarz-gelbe Regierungskoalition mit dem am 29. März 2012 im Bundestag verabschiedeten Gesetz versucht. Der Bundesrat habe dies mit einer Zweidrittel-Mehrheit und in dankenswerter Klarheit zurückgewiesen. Das sei "gut für das Klima und ein Hoffnungsschimmer für die deutsche Solarbranche in schweren Zeiten". Nun gehe es darum, dass der Vermittlungsausschuss die Chance nutzt und das Gesetz wie vom Bundesrat gefordert grundlegend überarbeitet. Die DUH hat dazu neun Forderungen zusammengestellt:

1. „Deckelung“ aufheben

Die im Gesetz der Koalition vom 29. März 2012 vorgesehene drastische Absenkung („Deckelung“) des jährlichen Zubaus der Photovoltaik-Kapazität auf nur noch 900 bis 1.900 Megawatt pro Jahr ab 2017 muss aufgehoben werden. Der künftige PV-Zubau sollte sich in dem Korridor bewegen, der durch den von der Bundesnetzagentur geneh­migten Szenarien im Szenariorahmen der Übertragungsnetzbetreiber vorgegeben ist.

2. Degression enger an die tatsächliche Entwicklung koppeln

Für alle Vergütungsklassen muss es Ziel sein, dass sich die Höhe der Degression enger als bisher an der tatsächlichen Entwicklung der Systemkosten der entsprechenden Solaranlagen orientiert. In der Zukunft sind zu diesem Zweck regelmäßig, mindestens jedoch vor jeder weiteren Gesetzesänderung, entsprechende unabhängige Markt­analysen bei neutralen Stellen einzuholen. Überzogene monatliche Degressionsschritte im Gesetz der Regierungskoalition müssen zurückgenommen werden.

3. Mittelgroße Fotovoltaikanlagen freundlicher behandeln

Insbesondere bei der Vergütungsklasse für mittelgroße Fotovoltaikanlagen von 10 bis 100 Kilowatt muss die (durch Wegfall der Vergütungsklasse bis 100kW) geplante Reduzierung von über 40% gemildert werden, weil sonst der Markt ausgerechnet für ein Segment - Wohnungsbau, Kommunen, Landwirtschaft, Gewerbe - zusammenbricht, das in den vergangenen Jahren für den dynamischen Zubau zentral war.

4. Fördergrenze von 10 MW für PV-Freiflächenanlagen streichen

Die Fördergrenze von 10 MW für PV-Freiflächenanlagen muss ersatzlos gestrichen werden, weil a) große Freiflächenanlagen die „Billigmacher“ von Solarstrom sind und b) die Anlagen vielfach auf vorbelasteten Flächen - insbesondere militärischen Konver­sionsflächen - in Ostdeutschland errichtet werden, deren Beräumung die zuständigen Gebietskörperschaften ohne die Verpflichtung der PV-Anlagenbauer über Jahrzehnte nicht stemmen könnten.

5. Marktintegrationsmodell aufgeben

Das im Gesetz vom 29. März 2012 neu eingeführte so genannte Marktintegrations­modell sollte entsprechend der Forderung des Bundesrats aufgegeben werden. Es reduziert pauschal die vergütungsfähige solare Strommenge, ohne den Eigenverbrauch zusätzlich anzureizen. Der Eigenverbrauch im privaten Bereich muss im Grunde nicht mehr gefördert werden, weil der Strombezug aus dem Netz für die Betreiber kleiner PV-Anlagen heute schon mehr kostet als die Vergütung. Für die Betreiber größerer Anlagen bedeutet das Marktintegrationsmodell im Ergebnis lediglich eine zusätzliche Vergütungsdegression.

6.Marktprämie auf den Prüfstand

Die mit dem EEG 2012 eingeführte so genannte Marktprämie zur Stärkung der Direkt­vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien trägt zur Marktintegration fast nichts bei und verteuert ihren Ausbau noch stärker als selbst von Kritikern zuvor vorhergesagt. Inzwischen ist von einer Mrd. Euro Zusatzkosen pro Jahr die Rede. Die Marktprämie sollte deshalb schnellstmöglich auf den Prüfstand. Kurzfristig sollte die Managementprämie für Wind- und Solarstrom deutlich, etwa auf 0,1 Ct/kWh abge­senkt werden.

7. bessere netztechnische Integration

Stattdessen sollten, wie es der Bundesrat - und insbesondere das Land Sachsen - fordern, konkrete und wirksame Schritte zur besseren netztechnischen Integration durch Anreize für dezentrale Speichersysteme geschaffen werden, die solare Einspei­sespitzen abflachen und zeitlich verschieben. Auch die Bereitstellung von netzstabili­sierenden Systemdienstleistungen durch Solarstromanlagen sollten angereizt werden.

8. Anreize für Ost-West-Ausrichtung

Zur Abflachung der wachsenden Einspeisespitzen von Solarstrom in den Mittagsstun­den und Verlängerung der täglichen Einspeisefristen sollten Anreize zur Ausrichtung von Solaranlagen in Ost-West-Richtung statt der üblichen Südausrichtung angereizt werden. Für eine regionale Angleichung der Photovoltaik-Kapazitäten über ganz Deutschland sollten zudem Vorschläge einer regionalen Differenzierung der Solarstrom­vergütung in Abhängigkeit von der Globalstrahlung im langjährigen Mittel aufgegriffen und umgesetzt werden. Entsprechende Daten stehen für jeden Standort in Deutsch­land zur Verfügung. Die bisherige Einheitsvergütung hat dazu geführt, dass immer mehr Anlagen in Süddeutschland konzentriert sind.

9. Kosten wieder gerechter verteilen

Die ursprüngliche Idee des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, wonach die Gesamtheit der Stromverbraucher die zunächst anfallenden Kosten für den Kapazitätsaufbau der Erneuerbaren Energien tragen sollen, ist durch die Ausweitung der „Besonderen Aus­gleichsregelung“ auf immer mehr Unternehmen sowie die Ausgestaltung des so ge­nannten Eigenstromprivilegs im EEG 2012 letztlich aufgegeben worden. Im Ergebnis müssen private Haushalte und Mittelstand einen immer größeren Anteil der Kosten der Energiewende schultern. Die bislang hohe Akzeptanz der Energiewende bei Bürgerin­nen und Bürgern wird dadurch zugunsten großer Teile der Industrie auf eine harte Probe gestellt. Um die Kosten der Energiewende wieder gerecht zu verteilen, muss die „Besondere Ausgleichsregelung“ wieder auf absolute Härtefälle besonders energie­intensiver Unternehmen begrenzt und das Eigenstromprivileg endgültig abgeschafft werden.

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