Baulinks -> Redaktion  || < älter 2012/0943 jünger > >>|  

EU verbannt ineffiziente Klimageräte vom Markt

Überarbeitete Energiever­brauchskennzeichnung von Klimageräten mit Kühl­funktion
Überarbeitete Energiever­brauchskennzeichnung von Klimageräten mit Kühl­funktion (vergrößern)
  

(10.6.2012) Der Stromverbrauch von Klimageräten soll in der EU deutlich gesenkt werden. Ineffiziente Geräte werden darum ab 2013 schrittweise vom Markt genommen. Gleichzeitig führt die EU eine bessere Kennzeichnung ein, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über den Stromverbrauch der Klimage­räte informieren soll. Jochen Flasbarth, Präsident des Umwelt­bundesamtes (UBA) begrüßt die neuen EU-Regelungen: „Für den Umstieg in eine klimaverträgliche Energieversorgung sind Energieeffizienz und Energiesparen das A und O. Es ist beein­druckend, dass wir allein durch den Einsatz von energieeffizi­enten Klimageräten knapp drei Kohlekraftwerke in der EU über­flüssig machen könnten.“ Da Klimageräte immer beliebter wer­den, könnte sich deren Stromverbrauch ohne die Regeln bis 2020 insgesamt mehr als verdoppeln. Dem wirkt die EU nun entgegen.

8% des Stromverbauchs für Kühlung und Klimatisierung

Bisherige Klimageräte haben einen hohen Stromverbrauch und setzen klimaschädliche Kältemittel frei. Beides belastet die Umwelt mit Treibhausgasen. In Deutschland wie in der EU sind die Verkaufszahlen seit 2005 stark angestiegen. Hierzulande werden etwa 100.000 bis 140.000 Klimageräte pro Jahr verkauft, in Italien und Spanien jeweils etwa das Zehn­fache. Infolgedessen steigt auch der Stromverbauch für Kühlung und Klimatisierung. Dieser betrug in Deutschland 2008 etwa 8% des Gesamtverbrauches. Zwar gibt es bereits effizientere Klimageräte, vor allem solche, die mit dem umweltschonenden Kältemittel Propan arbeiten. Doch oft reichen ein paar einfache Maßnahmen aus, die ein Klimagerät unnötig machen:

  • Nachts mit Durchzug lüften,
  • tagsüber Fenster schließen und die Jalousien herunterlassen,
  • Wärmequellen wie Elektro-Geräte und Lampen nur anschalteen, wenn sie ge­nutzt werden.
  • Alternativ helfen auch Ventilatoren, die weniger Strom verbrauchen.

Falls dennoch ein Klimagerät nötig ist, rät das UBA zu sparsamen Geräten mit hohen Energieeffizienzklassen, wie sie die EU nun auch in ihren Regelungen festgelegt hat.

Klimageräte bis zu einer Kühl- oder Heizleistung von 12 Kilowatt

Kennzeichnung von Klima­geräten mit Heiz- und Kühlfunktion
Kennzeichnung von Klima­geräten mit Heiz- und Kühlfunktion (vergrößern)
  

Ein einzelnes Klimagerät mit 7 Kilowatt (kW) Kühlleistung kann im Jahr 900 Kilowattstunden (kWh) verbrauchen, ein kleines Einkanal-Klimagerät mit 2,2 kW etwa 400 kWh. Das kostet 225 bzw. 100 Euro pro Jahr. Die neuen EU-Regelungen betreffen solche Klimageräte bis zu einer Kühl- oder Heizleistung von 12 Kilowatt. Dazu zählen in erster Linie so genannte „Split-Klima­geräte“, die Kälte draußen erzeugen und sie ins Gebäudeinnere leiten. Sie bekommen zum 1. Januar 2013 eine Kennzeichnung von A bis G, die schrittweise bis 2019 auf A+++ erweitert wird. Klimageräte die diese Anforderungen erfüllen, brauchen weni­ger Strom, indem sie ihre Leistung stufenlos an den tatsäch­lichen Kühlbedarf anpassen und gleichmäßig arbeiten können.

Die EU-Regelungen erfassen auch Ein- und Zweikanal-Klima­geräte. Diese Geräte haben eine ungleich schlechtere Energie­bilanz. Für sie gilt bereits ab 1. Januar 2013 eine erweiterte Skala der Ener­gieverbrauchskennzeichnung, so dass die effizientesten Geräte die Effizienzklasse A+++ erhalten. Ohne diese Regeln könnte der Stromverbrauch durch Klimageräte in der EU von 30 Terawattstunden (TWh) in 2005 auf bis zu 74 TWh in 2020 steigen. So wird mit einem Anstieg auf bis zu 63 TWh gerechnet.

mit Angaben zur Lärmemission

Die Energieverbrauchskennzeichnung enthält auch Angaben zur Lärmemission. Die Grenzwerte für die Lärmemission in der Ökodesign-Verordnung sind aus Sicht des UBA nicht besonders ambitioniert. Daher empfiehlt das UBA beim Kauf auf Geräte zu achten, auf denen Lärmemissionswerte innerhalb von Gebäuden bis maximal 45 dB(A) bzw. 55 dB(A) nach außen angegeben sind.

Ab 2013 wird zudem die Leistungsaufnahme von „Komfortventilatoren“ wie Tisch-, Decken- oder Standventilatoren im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand auf 1 Watt begrenzt, ab 2014 auf 0,5 W. Deren Energieeffizienz bei der Luftförderung muss angegeben werden.

Hintergrund: Ökodesign und Kennzeichnung in der EU

Mit der Richtlinie 2010/30/EU kann die EU-Kommission für einzelne Produktgruppen EU-Verordnungen über die Kennzeichnung ihres Energieverbrauchs und andere Eigen­schaften erlassen. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG verankert das Prinzip der umweltgerechten Gestaltung von Produkten, die Energie verbrauchen oder den Ener­gieverbrauch anderer Produkte beeinflussen, im europäischen Recht. Sie ermöglicht der EU-Kommission, Mindestanforderungen an einzelne Produktgruppen in direkt geltenden EU-Verordnungen zu erlassen. Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz und das Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetz setzen die allgemeinen Vorgaben dieser beiden Richtlinien in deutsches Recht um.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH