Baulinks -> Redaktion  || < älter 2012/0942 jünger > >>|  

IG BAU und Deutsche Umwelthilfe fordern Filterpflicht für Baumaschinen

(10.6.2012) Um die Belastung von Beschäftigten Und Anwohnern durch Dieselabgase auf deutschen Baustellen zu verringern, forderten die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) am 5.6.2012 auf einem Fachforum im Rahmen der Woche der Umwelt eine flächendeckende Filter­pflicht für dieselbetriebene Baugeräte.

Obwohl Dieselruß zu den besonders gesundheitsgefährdenden Bestandteilen von Feinstaub (PM10) zählt und Wissenschaftliche Studien belegen, dass mittlerweile Bau­maschinen in deutschen Städten die Hauptverursacher von Dieselrußemissionen sind, ist für die auf Baustellen eingesetzten Maschinen bislang keine bundesweit geltende Abgasreinigung vorgesehen. Lediglich beim Einsatz in ganz oder teilweise geschlosse­nen Räumen, wie Tunneln und Hallen, gilt die Filterpflicht.

"Die bisherige Regelung reicht nicht aus, um Menschen, die ihre Arbeit in unmittelbarer Nähe zu den Maschinen verrichten, ausreichend zu schützen", warnte Holger Bartels, Leiter der Abteilung Agrar und Umwelt der IG BAU. Da Baumaschinen naturgemäß oft für längere Zeit an einem Ort zum Einsatz kämen, seien die Bauarbeiter dauerhaft hohen Konzentrationen von Schadstoffen ausgesetzt. In der Folge steige das Krebs­risiko innerhalb der Berufsgruppe gegenüber der Durchschnittsbevölkerung um das Doppelte.

Die DUH kritisierte die bisherige Sonderbehandlung für Baumaschinen als nicht nach­vollziehbar und fahrlässig, zumal eine effiziente Filtertechnologie zur Feinstaubver­meidung längst verfügbar sei. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe verwies darauf, dass Baumaschinen selbst in Kommunen mit Umweltzone von der dort geltenden Filterpflicht ausgenommen seien, solange das Bundesimmis­sionsschutzgesetz nur für Straßenfahrzeuge gelte - was Gesundheits- und Umwelt­schutzmaßnahmen ad absurdum führe.

IG BAU und DUH forderten die Bundesregierung auf, das bestehende Bundesimmis­sionsschutzgesetz zu erweitern und eine Plakettenregelung für Baumaschinen in Um­welt­zonen einzuführen. Auch müsse die "Technische Regel für Gefahrstoffe" (TRGS 554), die den erlaubten Ausstoß von Dieselabgasen vorgibt, um offene Einsatzgebiete ergänzt werden. Nur so könne die umfassende und ortsunabhängige Filterpflicht für Baumaschinen garantiert werden.

Bis zur Umsetzung und Anpassung der Rechtslage sehen DUH und IG BAU kurzfristig vor allem die öffentliche Hand in der Pflicht. Vor allem bei der öffentlichen Ausschrei­bung von Bauvorhaben könnte sie direkt Einfluss nehmen und den Einsatz von Filtern vorschreiben. Die Städte Frankfurt und Berlin haben eine solche Regelung übrigens bereits ge­setzlich verankert.

siehe auch für zusätzliche Informationen sowie eine umfassende Datenbank über Partikelfilter für Baumaschinen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH