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ARGE Baurecht: Hausbau ist kein Freundschaftsdienst von Architekten

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)(13.2.2012) Architekten, Statiker und Fachplaner werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezahlt. Die HOAI ist verbindliches Recht. Sie legt Mindesthonorare für Planer fest, die nur in Ausnahmefällen unterschritten werden dürfen. Nach Erfahrungen der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) versuchen aber private Bauherren immer wieder zu sparen und sich mit ihren Architekten auf niedrigere Honorare zu einigen. Die ARGE Baurecht warnt vor solchen Abmachungen:

Weder Bauherr noch Architekt oder Statiker haben hier die Vertragsfreiheit. Der Planer hat das Recht auf den von der HOAI vorgesehenen Satz und kann ihn jederzeit einfordern - auch noch rückwirkend.

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