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DMB: "Mieter müssen keine Kosten für Trinkwasseruntersuchung zahlen"

(9.11.2011) "Vermieter können die Kosten der seit 1. November 2011 vorgeschrie­benen Legionellen-Überprüfung nicht einfach auf ihre Mieter über die jährliche Be­triebskostenabrechnung umlegen", widersprach der Direktor des Deutschen Mieter­bundes (DMB), Lukas Siebenkotten, entgegengesetzten Behauptungen von Eigen­tümerverbänden. Es gäbe keine Rechtsgrundlage für eine Umlage dieser Kosten auf Mieter. Er empfiehlt Mietern, die Zahlung zu verweigern und den örtlichen Mieterverein einzuschalten, falls ihnen die Kosten doch in Rechnung gestellt würden.

Legionellen unter einem Rasterelektronenmikroskop
Legionellen unter einem Rasterelektronenmikroskop

Laut Trinkwasserverordnung müssen Eigentümer seit dem 1. November 2011 Wasser­versorgungsanlagen einmal jährlich auf den Befall von Legionellen überprüfen lassen - wenn deren Inhalt über 400 Liter liegt oder sie Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trink­wassererwärmer und der Entnahmestelle aufweisen. Nicht betroffen von dieser Neuregelung sind Ein- und Zweifamilienhäuser - siehe auch Beitrag "Änderungen der Trinkwasser­verordnung für sichere Trinkwasserqualität in Gebäuden" vom 1.11.2011.

Die Trinkwasserverordnung regelt die Übernahme der Kosten der Legionellen-Überprü­fung in Höhe von ca. 150 bis 250 Euro pro Haus nicht. Die Abrechnung als Betriebs­kosten wäre nur möglich, wenn sie ausdrücklich in der Betriebs­kosten­verordnung genannt würden. Danach sind die Kosten der Wasserversorgung zwar grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten. Zu diesen gehören aber neben den reinen Wasserkosten ausdrücklich nur die Kosten der hauseigenen Wasseranlage (eigener Brunnen), nicht aber Kosten für eine Wasseranlage, die an die öffentliche Wasserversorgung ange­schlossen ist.

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